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Verkehrsrecht für Mönchengladbach

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Mönchengladbach, dem Landgericht Mönchengladbach und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Mönchengladbach
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Mönchengladbach – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A61, A52 und A46, Bußgeldbescheid der Stadt Mönchengladbach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Mönchengladbach: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Mönchengladbach – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Mönchengladbach laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Mönchengladbach Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Mönchengladbach Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Mönchengladbach Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Mönchengladbach hat zwei Amtsgerichte: das Amtsgericht Mönchengladbach für die Stadtbezirke Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten und Neuwerk, das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt für Rheydt, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath. Auf den Sitz der Bußgeldstelle kommt es dabei nicht an: Nach der NRW-Zuständigkeitsverordnung (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung mit Anlage 3) verhandelt jedes der beiden Gerichte die Einsprüche aus seinem eigenen Bezirk – ein Blitzer in Rheydt oder Wickrath führt also zum Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, einer in der Stadtmitte oder in Neuwerk zum Amtsgericht Mönchengladbach.
  • Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Mönchengladbach Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Mönchengladbach

In Mönchengladbach überwacht das Ordnungsamt die Geschwindigkeit mit drei mobilen Messstellen, die im gesamten Stadtgebiet wechseln (Stadt-Mitteilung vom 17. Juli 2026); daneben misst die Polizei. Nach Presseberichten (WZ, 2018) betreibt die Stadt zusätzlich stationäre Anlagen, darunter kombinierte Rotlicht-/Geschwindigkeitsanlagen an Unfallschwerpunkten. Den Bescheid erlässt die städtische Bußgeldstelle im Ordnungsamt (Rheinstraße 70), auch bei polizeilicher Messung – eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es in NRW nicht.

Für die Verteidigung heißt das: Bescheide können aus mobilen wie stationären Messungen stammen, verantwortlich ist stets die Stadt. Was zählt, ist die Qualität der einzelnen Messung – Eichung, Aufbau und Auswertung prüfen wir nach Akteneinsicht.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Mönchengladbach

Wo wird in Mönchengladbach geblitzt?

Mobil mit drei Radarwagen des Ordnungsamts im gesamten Stadtgebiet, dazu misst die Polizei; nach Presseberichten betreibt die Stadt außerdem stationäre Anlagen samt kombinierter Rotlicht-/Geschwindigkeitsanlagen an Unfallschwerpunkten. Eine laufend gepflegte amtliche Standortliste der festen Anlagen veröffentlicht die Stadt nicht.

Muss ich für die Beauftragung nach Mönchengladbach kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Mönchengladbach.

Wer erlässt in Mönchengladbach die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Mönchengladbach also die Bußgeldstelle der Stadt Mönchengladbach, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Mönchengladbach. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht des Tatort-Bezirks – für Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten und Neuwerk an das Amtsgericht Mönchengladbach, für Rheydt, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath an das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung NRW mit Anlage 3).

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Mönchengladbach?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Mönchengladbach?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Mönchengladbach und in der Berufung vor dem Landgericht Mönchengladbach. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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