Geblitzt in Lübeck?
Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A1, A20 und A226 rund um Lübeck: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)
Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.
Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind
Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:
Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.
3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.
War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?
Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.
Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.
Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.
Blitzer in Lübeck: Wo gemessen wird
Die Bußgeldstelle Verkehr der Hansestadt Lübeck ahndet nach eigenen Angaben Geschwindigkeitsverstöße aus dem fließenden Verkehr in Zusammenarbeit mit dem Ordnungs- und Verkehrsdienst und der Polizei. Nach Presseübersichten setzt die Stadt sowohl feste Anlagen – mehrere davon an der B 75 – als auch mobile Messtechnik und Messanhänger ein; eine amtliche Standortliste veröffentlicht sie nicht.
Auf den Autobahnen rund um Lübeck (A 1, A 20 und A 226) misst die Polizei. Den Bußgeldbescheid erlässt in allen Fällen die Hansestadt Lübeck: In Schleswig-Holstein gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle, die Polizei gibt das Verfahren an die Stadt ab.
Für die Verteidigung zählt weniger der Standort als die Messung selbst. Gerade auf der stark befahrenen B 75 lohnt der Blick in die Akte: Eichschein, Aufbau- und Messprotokoll und der vorgeschriebene Toleranzabzug entscheiden oft darüber, ob der Vorwurf trägt.
Zuständigkeit nach Angaben der Hansestadt Lübeck (Bußgeldstelle Verkehr, luebeck.de) und hergeleitet aus der OWiZustVO SH (Nr. 2.1.20.1); Angaben zu festen Anlagen und zur B 75 nach Presseübersichten (gekennzeichnet). Stand Juli 2026, ohne Gewähr.
So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Lübeck
Anhörung und Bescheid
Den Bescheid erlässt in Lübeck die Bußgeldstelle Verkehr der Hansestadt – auch bei polizeilichen Messungen: In Schleswig-Holstein gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle, die Polizei stellt den Verstoß nur fest und gibt das Verfahren an die Stadt ab. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.
Einspruch und Akteneinsicht
Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.
Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht
Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Lübeck, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.
Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß
Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?
Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.
Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Lübeck?
Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.
Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?
Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Lübeck ist das die Bußgeldstelle Verkehr der Hansestadt Lübeck. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Lübeck das Amtsgericht Lübeck.
Wer erlässt in Lübeck den Bußgeldbescheid?
Die Bußgeldstelle Verkehr der Hansestadt Lübeck – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat. Schleswig-Holstein hat keine zentrale Bußgeldstelle. Über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Lübeck.
Welches Gericht entscheidet über meinen Einspruch nach einem Blitzer in Lübeck?
Für Verstöße im Lübecker Stadtgebiet entscheidet das Amtsgericht Lübeck. Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung einzulegen (§ 67 OWiG); hilft die Bußgeldstelle nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Gericht ab.
Verkehrsrecht in Lübeck
Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Lübeck führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.
Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?
Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:
- Messgeräte – Übersicht → Standardisiertes Messverfahren, Rohmessdaten, typische Fehlerquellen.
- PoliScan Speed bzw. PoliScan FM1 → Vitronic · Geschwindigkeit (stationär und mobil, Lasermessung/LIDAR)
- TraffiStar S350 → Jenoptik · Geschwindigkeit (stationär und semistationär, Lasermessung)
- ES 3.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- ES 8.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- Leivtec XV3 → Leivtec · Geschwindigkeit (mobil, Lasermessung)
- LTI 20/20 TruSpeed → Laser Technology Inc. (LTI) · Geschwindigkeit (mobil, Laser-Handmessgerät)
- Riegl FG21-P → Riegl · Geschwindigkeit (Laser-Handmessung)
- ProViDa 2000 → ProViDa-System · Geschwindigkeit (Nachfahr-/Video), Abstand eingeschränkt zulassungsgedeckt
- Multanova MU VR 6F → Multanova · Geschwindigkeit (Radarmessung)
- TraffiStar S330 → Jenoptik · Geschwindigkeit (stationäre Radarmessung)
- VKS 3.0 → Vidit · Abstand und Geschwindigkeit (Videomessung von der Brücke)
- TraffiPhot III → Robot (TraffiPhot) · Rotlicht und Geschwindigkeit (Induktionsschleifen)
- Gatso → Gatsometer · Geschwindigkeit und Rotlicht (mobil und stationär, Radarmessung)
- TraffiPhot-S → Traffipax (Robot) · Geschwindigkeit (stationär, Piezo-Drucksensoren)
- Truvelo M4² → Truvelo · Geschwindigkeit (stationär, Piezo-Drucksensoren)
- LAVEG → Jenoptik · Geschwindigkeit (Lasermessung)
- M5 Radar (VDS) → VDS Verkehrstechnik · Geschwindigkeit (Radarmessung)
- Mesta 208 → Sagem · Geschwindigkeit (Radarmessung)
- Enforcement Trailer → Vitronic · Geschwindigkeit (semistationär, Anhänger mit Lasermessung/LIDAR)
- PoliScan Red+Speed → Vitronic · Rotlicht und Geschwindigkeit (stationär, Lasermessung/LIDAR)
- TraffiPax SpeedoPhot → Robot (TraffiPax) · Geschwindigkeit (Radarmessung, Foto)
- eso ES 1.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (Einseitensensor, älteste eso-Generation)
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