WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Konstanz?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf B33 rund um Konstanz: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Konstanz
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Konstanz: Wo gemessen wird

Die Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet liegt beim Bürgeramt der Stadt Konstanz. Acht stationäre Anlagen sind in Betrieb – nach städtischen Angaben drei an dokumentierten Unfallschwerpunkten, drei an unübersichtlichen Knotenpunkten und zwei zum Lärmschutz. Ergänzend rotiert der mobile Messanhänger „Toni" vor allem durch Tempo-30-Zonen. 2024 registrierte die Stadt rund 42.000 Ordnungswidrigkeiten mit Einnahmen von 1,6 Millionen Euro, davon 1,2 Millionen aus Tempoverstößen.

Bis Anfang 2026 kommen drei beschlossene Standorte hinzu; auch polizeiliche Messungen im Stadtgebiet münden in Bescheide der Stadt Konstanz, denn die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe ist nur für Autobahnen zuständig – und durch Konstanz führt keine.

Angreifbar ist eine Messung nie pauschal, aber oft im Detail: Wir prüfen nach Akteneinsicht, ob das standardisierte Messverfahren eingehalten wurde, ob der Toleranzabzug von 3 km/h beziehungsweise 3 Prozent korrekt erfolgte und ob Aufstellort und Eichung der Anlage den Vorgaben entsprachen – gerade bei Anhängermessungen in engen Tempo-30-Straßen lohnt der Blick auf die Messwinkel.

Vom Gemeinderat beschlossene neue stationäre Anlagen (Installation bis Anfang 2026)

  • Wollmatinger Straße zwischen Bismarcksteig und Zähringer Platz
  • Konstanzer Straße, Dettingen-Wallhausen
  • Kronbohlstraße, Dingelsdorf-Oberdorf

Nach Angaben der Stadt Konstanz (Pressemitteilung vom 23.04.2025) und nach Presseberichten (Wochenblatt Konstanz, April 2025). Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Konstanz

1

Anhörung und Bescheid

Den Bescheid erlässt in Konstanz die Bußgeldstelle der Stadt, und zwar auch bei polizeilichen Messungen; nur für Verstöße auf Bundesautobahnen wäre die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig – im Konstanzer Stadtgebiet gibt es keine. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Konstanz, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

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Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Konstanz?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Konstanz ist das außerhalb der Autobahnen die Bußgeldstelle der Stadt Konstanz, auf der Autobahn das Regierungspräsidium Karlsruhe. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Konstanz das Amtsgericht Konstanz.

Ich wohne in der Schweiz und wurde in Konstanz geblitzt – muss ich zahlen?

Seit dem 1. Mai 2024 ermöglicht der deutsch-schweizerische Polizeivertrag die Vollstreckung deutscher Bußgeldbescheide in der Schweiz ab 70 Euro beziehungsweise 80 Franken. Ignorieren ist damit keine Strategie mehr – ein fristgerechter Einspruch mit Akteneinsicht dagegen schon: Zustellungs- und Verjährungsfragen bieten bei Auslandsbezug zusätzliche Ansatzpunkte.

Wer entscheidet über meinen Einspruch gegen einen Konstanzer Bußgeldbescheid?

Der Einspruch geht an die Bußgeldbehörde der Stadt Konstanz. Hilft sie nicht ab, entscheidet das Amtsgericht Konstanz – das gilt wegen des Behördensitzes regelmäßig auch für Bescheide der Zentralen Bußgeldstelle des Landratsamts; nur Landratsamts-Bescheide über Verstöße im Raum Stockach verhandelt das Amtsgericht Stockach (§ 28 ZuVOJu).

Verkehrsrecht in Konstanz

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Konstanz führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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