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Verkehrsrecht für Konstanz

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Konstanz, dem Landgericht Konstanz und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Konstanz
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Konstanz – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf B33, Bußgeldbescheid der Konstanzer Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Amtsgericht Konstanz: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Konstanz – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Konstanz laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Konstanz Ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Konstanz Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Konstanz Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Konstanz Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Konstanz Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Konstanz

In Konstanz kommt der Bußgeldbescheid von der Stadt selbst: Als Große Kreisstadt ist Konstanz für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach §§ 24, 24a StVG eigene Bußgeldbehörde – nicht das Landratsamt, dessen Zentrale Bußgeldstelle nur die kleineren Gemeinden des Landkreises bearbeitet. Das städtische Verkehrs- und Bußgeldwesen (Untere Laube 24) betreibt derzeit acht stationäre Blitzer, den mobilen Messanhänger „Toni", fünf Rotlichtüberwachungsanlagen und 16 Geschwindigkeitsdisplays; 2024 wurden rund 42.000 Verstöße erfasst.

Der Ausbau läuft: Im März 2025 hat der Gemeinderat drei zusätzliche stationäre Anlagen beschlossen – an der Wollmatinger Straße, in Dettingen-Wallhausen und in Dingelsdorf. Eine Autobahn gibt es im Stadtgebiet nicht; Hauptzulauf ist die B 33. Besonderheit der Grenzstadt: Auch wer mit Schweizer Wohnsitz geblitzt wird, kann den Bescheid nicht einfach aussitzen – seit Mai 2024 werden deutsche Bußgelder ab 70 Euro über den deutsch-schweizerischen Polizeivertrag auch in der Schweiz vollstreckt.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Konstanz

Wo wird in Konstanz geblitzt?

Die Stadt betreibt acht stationäre Anlagen (an Unfallschwerpunkten, unübersichtlichen Knotenpunkten und aus Lärmschutzgründen) sowie den mobilen Blitzer „Toni", der vor allem in Tempo-30-Zonen steht. Drei weitere feste Anlagen sind für die Wollmatinger Straße, Dettingen-Wallhausen und Dingelsdorf beschlossen. Dazu kontrolliert die Polizei des Präsidiums Konstanz unangekündigt, auch auf der B 33.

Muss ich für die Beauftragung nach Konstanz kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Konstanz.

Wer erlässt in Konstanz die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Bußgeldstelle der Stadt Konstanz – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Konstanz. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Konstanz regelmäßig an das Amtsgericht Konstanz.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Konstanz?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Konstanz?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Konstanz und in der Berufung vor dem Landgericht Konstanz. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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