WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Kassel?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A7, A44 und A49 rund um Kassel: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Kassel
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Kassel: Wo gemessen wird

Die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung besorgt in Kassel das Ordnungsamt. Nach Angaben der Stadt sind vier feste Anlagen dauerhaft installiert; sie stehen an Hauptverkehrsstraßen mit anhaltenden Geschwindigkeitsverstößen. Ergänzt wird das durch mobile Messungen, deren Standorte das Ordnungsamt teilweise wöchentlich vorab veröffentlicht.

Auf den Autobahnen ist die Landespolizei zuständig: Die Polizeiautobahnstation Baunatal (Polizeipräsidium Nordhessen) überwacht die nordhessischen Abschnitte der A 7, A 44 und A 49 mit rund 200 Autobahnkilometern, 37 Anschlussstellen und neun Tunneln – darunter das Kreuz Kassel-Mitte, das Kreuz Kassel-West und die Kasseler Stadtautobahn A 49.

Für den Bescheid gilt das hessische Modell: Die Stadt darf nur Verwarngelder erheben, den Bußgeldbescheid erlässt zentral das Regierungspräsidium Kassel – das hier vor Ort sitzt. Genau an dieser Schnittstelle setzen wir an und prüfen nach Akteneinsicht, ob das standardisierte Messverfahren eingehalten wurde, ob Toleranzabzug (3 km/h bzw. 3 Prozent), Messprotokoll, Eichung und Schulungsnachweise stimmig sind und ob der Bescheid von der zuständigen Behörde stammt.

Stationäre Anlagen in Kassel (amtliche Angaben, Auswahl)

  • Wilhelmshöher Allee, Höhe Sophienstraße beide Fahrtrichtungen
  • B 83, Höhe Lilienthalstraße beide Fahrtrichtungen
  • Frankfurter Straße, Höhe Horst-Dieter-Jordan-Straße stadteinwärts
  • Steinweg, Höhe Zwehrenturm wechselnde Fahrtrichtungen

Standorte nach Angaben der Stadt Kassel (Ordnungsamt, „Blitzer in Kassel"). Stand Juli 2026, ohne Gewähr für Tagesaktualität – Anlagen werden erneuert und versetzt.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Kassel

1

Anhörung und Bescheid

Den Bußgeldbescheid erlässt für Kassel die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel – gleich, ob das städtische Ordnungsamt oder die Landespolizei gemessen hat; die Stadt selbst spricht nur Verwarnungen aus. Eine Kasseler Besonderheit: Diese landesweit zuständige Behörde sitzt in Kassel selbst. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Kassel, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

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Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Kassel?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – für Kassel ist das die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel, die hier vor Ort sitzt. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Kassel das Amtsgericht Kassel.

Wer blitzt in Kassel – Stadt oder Polizei?

Im Stadtgebiet misst das Ordnungsamt der Stadt Kassel (stationär und mobil), auf A 7, A 44 und A 49 die Polizeiautobahnstation Baunatal. Den Bußgeldbescheid erlässt in beiden Fällen die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel; die Stadt selbst darf nur Verwarngelder aussprechen.

Ich wurde in Kassel geblitzt – warum kommt der Bescheid ausgerechnet aus Kassel?

In Hessen erlässt außerhalb Frankfurts die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel die Bußgeldbescheide für fast alle Verkehrsverstöße im Land – und die hat ihren Sitz in Kassel. Für einen Kasseler Messort fällt der Behördensitz damit mit dem Tatort zusammen. Über einen Einspruch entscheidet anschließend das Amtsgericht Kassel.

Verkehrsrecht in Kassel

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Kassel führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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