Verkehrsrecht für Kassel
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Kassel, dem Landgericht Kassel und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Kassel – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A7, A44 und A49, Bußgeldbescheid aus Kassel oder Strafbefehl vom Amtsgericht Kassel: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Kassel →
- Rotlichtverstoß in Kassel →
- Abstandsverstoß in Kassel →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Kassel – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Kassel laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel Erlässt in Hessen außerhalb Frankfurts die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße – auch für Kassel; die Stadt selbst darf nur Verwarnungen mit Verwarngeld aussprechen. Anders als für die übrigen hessischen Städte sitzt diese landesweit zuständige Behörde in Kassel selbst.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Kassel Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Kassel Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Für Straßenverkehrs-Ordnungswidrigkeiten gegen Erwachsene ist das Amtsgericht Kassel im gesamten Landgerichtsbezirk Kassel konzentriert zuständig.
- Staatsanwaltschaft Kassel Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Kassel Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Kassel
Die Geschwindigkeitsüberwachung liegt in Kassel beim städtischen Ordnungsamt (Abteilung Verkehrsüberwachung): Es betreibt vier stationäre Messanlagen, wartet sie und wertet die Verstöße aus. Zusätzlich veröffentlicht das Ordnungsamt wöchentlich die Standorte einiger mobiler Messstellen. Auf den Autobahnen A 7, A 44 und A 49 rund um Kassel misst dagegen nicht die Stadt, sondern die Polizeiautobahnstation Baunatal, die rund 200 nordhessische Autobahnkilometer betreut.
Eine hessische Besonderheit trifft auch Kassel: Die Stadt darf Verstöße nur verwarnen. Den Bußgeldbescheid erlässt landesweit die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel – und die sitzt, anders als für jede andere hessische Stadt, in Kassel selbst. Wer Einspruch einlegt, landet vor dem Amtsgericht Kassel, das für Straßenverkehrs-Bußgeldsachen im gesamten Landgerichtsbezirk Kassel zuständig ist.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Kassel
Wo wird in Kassel geblitzt?
Stationär an vier Standorten – Wilhelmshöher Allee (Höhe Sophienstraße), B 83 (Höhe Lilienthalstraße), Frankfurter Straße (Höhe Horst-Dieter-Jordan-Straße) und Steinweg (Höhe Zwehrenturm) –, dazu mobil an wechselnden Stellen, die das Ordnungsamt wöchentlich teilweise veröffentlicht. Auf A 7, A 44 und A 49 misst die Polizeiautobahnstation Baunatal. Den Bescheid erlässt in Hessen die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel.
Muss ich für die Beauftragung nach Kassel kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Kassel.
Wer erlässt in Kassel die Bußgeldbescheide?
In Hessen ist die Zuständigkeit gebietsbezogen geregelt: Außerhalb Frankfurts erlässt die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel die Bußgeldbescheide – auch für Verstöße in Kassel und unabhängig davon, wer gemessen hat. Die Stadt selbst darf nur Verwarnungen mit Verwarngeld aussprechen. Eine Kasseler Besonderheit: Diese landesweit zuständige Behörde sitzt in Kassel selbst. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Kassel, das für Straßenverkehrs-Bußgeldsachen im gesamten Landgerichtsbezirk Kassel zuständig ist.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Kassel?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Kassel?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Kassel, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Kassel und in der Berufung vor dem Landgericht Kassel. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.