WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Karlsruhe?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A5 und A8 rund um Karlsruhe: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Karlsruhe
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Karlsruhe: Wo gemessen wird

Karlsruhe dokumentiert seine stationäre Überwachung so transparent wie kaum eine andere Stadt: Im Transparenzportal listet die Stadt die Standorte ihrer festen Blitzer als offenen Datensatz – 36 Messstellen im Stadtgebiet, teils je Fahrtrichtung erfasst. Schwerpunkte sind die Tunnel- und Schnellstraßenachsen: der Kriegsstraßentunnel mit drei Messstellen, die Südtangente (K 9657/B 10) mit mehreren Anlagen und die Rheinbrücke der B 10, deren Baustellenblitzer nach Presseberichten 2024 fast 70.000 Auslösungen verzeichnete – im Schnitt 186 Fotos am Tag.

Die mobilen Messungen führt die Verkehrsüberwachung des Ordnungs- und Bürgeramts durch; die Messstellen der kommenden Tage stehen vorab auf karlsruhe.de, kurzfristige Messungen bleiben möglich. Die Stadt begründet den Ausbau neben der Unfallprävention ausdrücklich auch mit Lärmschutz und plant nach Presseberichten weitere Messgeräte.

Bei der Masse der Verfahren – die Auswertung der Blitzerfotos hat die Stadt an einen externen Dienstleister vergeben – lohnt der genaue Blick auf den Einzelfall: Wir prüfen nach Akteneinsicht Eichung, Messprotokoll und Zuordnung des Fotos, bei Tunnel- und Brückenmessstellen zusätzlich die korrekte Beschilderung der oft wechselnden Tempolimits sowie den Toleranzabzug von 3 km/h beziehungsweise 3 Prozent.

Stationäre Messstellen in Karlsruhe (offener Datensatz der Stadt, Auswahl)

  • Kriegsstraßentunnel drei Messstellen im Tunnelzug
  • Kriegsstraße stadteinwärts und stadtauswärts
  • Südtangente (K 9657 / B 10) mehrere Anlagen entlang der Achse
  • Rheinbrücke B 10 mehrere Messstellen, Baustellenbetrieb mit Rekordauslösungen 2024
  • Durlacher Allee stadteinwärts
  • Kaiserallee Höhe Hausnummern 36 und 47
  • Herrenalber Straße zwei Messstellen (Richtung Ettlingen)
  • Linkenheimer Landstraße Anlage der neueren Generation
  • Willy-Brandt-Allee am Adenauerring
  • Ludwig-Erhard-Allee und Gustav-Heinemann-Allee je eine Messstelle

Nach dem offenen Datensatz der Stadt Karlsruhe (Transparenzportal, Stand 19.02.2025) und Presseberichten (ka-news, 2025). Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Karlsruhe

1

Anhörung und Bescheid

Den Bescheid erlässt in Karlsruhe die Bußgeldstelle der Stadt, und zwar auch bei polizeilichen Messungen; nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig – beide Behörden sitzen in Karlsruhe. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Karlsruhe, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

Jetzt Blitzer-Vorwurf prüfen

Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Karlsruhe?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Karlsruhe ist das außerhalb der Autobahnen die Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe, auf der Autobahn das Regierungspräsidium Karlsruhe. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Karlsruhe das Amtsgericht Karlsruhe.

Wo stehen in Karlsruhe die meisten festen Blitzer?

Entlang der Schnellstraßenachsen: Kriegsstraßentunnel (drei Messstellen), Südtangente und Rheinbrücke B 10 – dazu Anlagen u. a. an Durlacher Allee, Kaiserallee, Herrenalber Straße und Linkenheimer Landstraße. Die vollständige Liste stellt die Stadt als offenen Datensatz bereit.

Mein Bescheid kommt aus Karlsruhe – von der Stadt oder vom Regierungspräsidium?

Beide Behörden sitzen in Karlsruhe, sind aber strikt getrennt: Das Regierungspräsidium (Zentrale Bußgeldstelle) ahndet nur Autobahnverstöße in ganz Baden-Württemberg, die Bußgeldstelle der Stadt alle Messungen im Stadtgebiet. Für den Einspruch ist in beiden Fällen das Amtsgericht Karlsruhe zuständig – den Unterschied macht der Absender aber für Akteneinsicht und Verteidigungsstrategie.

Verkehrsrecht in Karlsruhe

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Karlsruhe führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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