WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Karlsruhe

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Karlsruhe, dem Landgericht Karlsruhe und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Karlsruhe
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Karlsruhe – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A5 und A8, Bußgeldbescheid der Karlsruher Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Amtsgericht Karlsruhe: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Karlsruhe – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Karlsruhe laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe Ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
  • Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe (Ordnungs- und Bürgeramt) Zuständig für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet – nicht zu verwechseln mit der ebenfalls in Karlsruhe ansässigen Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums, die landesweit die Autobahnverstöße ahndet.
  • Amtsgericht Karlsruhe Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Karlsruhe hat zwei Amtsgerichte; Bußgeldsachen verhandelt das Amtsgericht Karlsruhe, in Verkehrsstrafsachen kann für Durlach und die Höhenstadtteile das Amtsgericht Karlsruhe-Durlach zuständig sein.
  • Staatsanwaltschaft Karlsruhe Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Karlsruhe Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Karlsruhe

Karlsruhe ist die Blitzer-Hauptstadt des Landes im doppelten Sinn: Hier sitzt die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums (Kapellenstraße 17), die sämtliche Verkehrsverstöße auf den Bundesautobahnen in ganz Baden-Württemberg ahndet – und daneben die Bußgeldstelle der Stadt selbst (Steinhäuserstraße 22), die für alle Messungen im Stadtgebiet zuständig ist. Die städtische Überwachung ist dicht: Der offene Datensatz der Stadt verzeichnet 36 stationäre Messstellen im Stadtgebiet (teils je Fahrtrichtung gezählt, Stand Februar 2025), darunter allein drei im Kriegsstraßentunnel, mehrere entlang der Südtangente und auf der Rheinbrücke der B 10. Die mobilen Messstellen der kommenden Tage kündigt die Stadt auf karlsruhe.de an.

Die Zahlen zeigen, wie intensiv gemessen wird: Der Baustellenblitzer auf der Rheinbrücke löste nach Presseberichten 2024 fast 70.000 Mal aus, 2025 nahm die Stadt 17,8 Millionen Euro aus Verkehrsverstößen ein (einschließlich Handy- und Parkverstößen) – und will die Zahl ihrer Messgeräte weiter erhöhen. Für den Einspruch gilt eine Karlsruher Besonderheit: Ob der Bescheid vom Regierungspräsidium (Autobahn) oder von der Stadt kommt – zuständig ist in beiden Fällen das Amtsgericht Karlsruhe – bei städtischen Bescheiden als Gericht am Behördensitz, bei Autobahnverstößen im Landgerichtsbezirk Karlsruhe kraft ausdrücklicher Zuweisung (§ 28 ZuVOJu).

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Karlsruhe

Wo wird in Karlsruhe geblitzt?

Die Stadt veröffentlicht ihre stationären Standorte als offenen Datensatz (36 Messstellen, u. a. Kriegsstraßentunnel, Südtangente, Rheinbrücke B 10, Durlacher Allee, Kaiserallee) und kündigt mobile Messungen der kommenden Tage auf karlsruhe.de an. Auf A 5 und A 8 messen Polizei und Regierungspräsidium zusätzlich – unangekündigt.

Muss ich für die Beauftragung nach Karlsruhe kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Karlsruhe.

Wer erlässt in Karlsruhe die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Karlsruhe regelmäßig an das Amtsgericht Karlsruhe.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Karlsruhe?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Karlsruhe?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Karlsruhe und in der Berufung vor dem Landgericht Karlsruhe. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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