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Abstandsverstoß in Karlsruhe

Abstandsmessungen auf den Autobahnen rund um Karlsruhe führen schnell zu Fahrverboten – und sie gehören zu den fehleranfälligsten Messungen überhaupt. Ob kurzzeitiges Einscheren, Bremsen des Vordermanns oder eine zu kurze Messstrecke: Vieles davon steht nicht im Bescheid.

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Was ein Abstandsverstoß kostet

Maßgeblich ist der halbe Tachowert als Sollabstand: Bei 100 km/h sind das 50 Meter. Je weiter Sie darunter lagen und je schneller Sie fuhren, desto härter die Folge.

Bis 80 km/h
VorwurfBußgeldPunkteFahrverbot
Abstandsverstoß25 €
… mit Gefährdung30 €
… mit Sachbeschädigung35 €
81–100 km/h
Abstand (vom halben Tachowert)BußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/1075 €1
weniger als 4/10100 €1
weniger als 3/10160 €1
weniger als 2/10240 €1
weniger als 1/10320 €1
101–130 km/h
Abstand (vom halben Tachowert)BußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/1075 €1
weniger als 4/10100 €1
weniger als 3/10160 €21 Monat
weniger als 2/10240 €22 Monate
weniger als 1/10320 €23 Monate
Über 130 km/h
Abstand (vom halben Tachowert)BußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/10100 €1
weniger als 4/10180 €1
weniger als 3/10240 €22 Monate
weniger als 2/10320 €22 Monate
weniger als 1/10400 €23 Monate

Ein Fahrverbot kommt nach der Rechtsprechung ohnehin nur in Betracht, wenn der zu geringe Abstand über eine längere Strecke – regelmäßig mindestens 250 bis 300 Meter – eingehalten wurde. Kurzzeitige Unterschreitungen genügen nicht.

Der Bescheid verrät Ihnen nicht, was zählt

Im Bußgeldbescheid steht ein Abstandswert – nicht aber, über welche Strecke gemessen wurde, ob Sie kurz zuvor eingeschert sind oder ob der Vorausfahrende gebremst hat. Genau das entscheidet über das Fahrverbot und steht erst nach Akteneinsicht fest. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG).

Wo Abstandsmessungen angreifbar sind

Ob Brückenabstandsmessung, VKS, ViBrAM oder Videomessung aus dem Fahrzeug: Jedes Verfahren hat formale Voraussetzungen, die häufig nicht eingehalten werden.

Zu kurze Messstrecke

Ein Fahrverbot setzt voraus, daß der geringe Abstand nicht nur kurz bestand – die Rechtsprechung verlangt regelmäßig 250 bis 300 Meter. Wurde nur ein Moment erfaßt, trägt der Vorwurf nicht.

Abstandsverkürzung durch andere

Ist ein Fahrzeug vor Ihnen eingeschert oder hat der Vorausfahrende unvermittelt gebremst, liegt kein vorwerfbarer Verstoß vor. Sie müssen den Abstand erst wieder herstellen können.

Eigenes Einscheren

Wer selbst gerade den Fahrstreifen gewechselt hat, etwa nach einem Überholvorgang, dem ist die kurzzeitige Unterschreitung nicht vorzuwerfen.

Eichung und Messprotokoll

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekte Auswertung: Fehlt eines davon, ist die Messung nicht standardisiert – und ihr Beweiswert entfällt.

Auswertung der Videosequenz

Bei Brückenmessungen hängt alles an der korrekten Zuordnung von Bezugspunkten und Bildzählung. Hier finden sich regelmäßig Rechenfehler zu Lasten des Betroffenen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – gerade Berufskraftfahrer und Vielfahrer haben hier gute Argumente.

Abstandsvorwürfe auf A 5 und A 8 bei Karlsruhe

Die A 5 quert das Karlsruher Stadtgebiet mit den Anschlussstellen Karlsruhe-Nord, Karlsruhe-Durlach, Karlsruhe-Mitte und Karlsruhe-Süd, am Dreieck Karlsruhe zweigt die A 8 Richtung Stuttgart ab – ein Abschnitt mit dichtem Pendler- und Schwerverkehr. Überwacht wird er von der Verkehrsgruppe Bundesautobahn des Polizeipräsidiums Karlsruhe mit Sitz in Durlach (Alte Karlsruher Straße 31), Abstandsverstöße werden dabei üblicherweise per Videomessung von Brücken erfasst.

Geahndet werden diese Verstöße von der Zentralen Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums – der Einspruch landet beim Amtsgericht Karlsruhe. Wir sehen uns die Videosequenz und die Länge der Messstrecke genau an: Wer nur kurz zu dicht auffährt, weil ein Fahrzeug eingeschert hat oder der Vordermann abrupt gebremst hat, begeht keinen ahndungsfähigen Abstandsverstoß.

Nach Angaben des Regierungspräsidiums Karlsruhe (Zentrale Bußgeldstelle) und der Stadt Karlsruhe (Bürgerdienste, Verkehrsgruppe Bundesautobahn des Polizeipräsidiums Karlsruhe). Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

So gehen wir gegen den Abstandsvorwurf vor

1

Einspruch einlegen

Fristwahrend innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

2

Messunterlagen und Video anfordern

Wir fordern Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis und die vollständige Videosequenz an – nicht nur die zwei Bilder aus dem Bescheid.

3

Ergebnis

Einstellung, Reduzierung oder Wegfall des Fahrverbots – notfalls mit Sachverständigem vor dem Amtsgericht Karlsruhe.

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Häufige Fragen zum Abstandsverstoß

Wie viel Abstand muss ich halten?

Als Faustregel gilt der halbe Tachowert in Metern: Bei 100 km/h sind das 50 Meter, bei 130 km/h etwa 65 Meter. Rechtlich verlangt § 4 StVO, daß der Abstand „in der Regel" so groß ist, daß auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns gehalten werden kann. Geahndet wird ab einer Unterschreitung von 5/10 des halben Tachowerts – und erst ab Tempo 80 wird es mit Punkten und Fahrverbot ernst.

Wie wird der Abstand gemessen?

Meist per Videomessung von einer Autobahnbrücke (etwa VKS oder ViBrAM-BAMAS): Zwei Kameras erfassen die Fahrzeuge über eine definierte Strecke, aus Bildzählung und Bezugspunkten werden Abstand und Geschwindigkeit berechnet. Daneben gibt es Nachfahrmessungen mit Videowagen. Beide Verfahren setzen geschultes Personal, gültige Eichung und eine korrekte Auswertung voraus.

Der Vordermann hat gebremst – gilt das als Verstoß?

Nein. Vorwerfbar ist nur ein Abstand, der über eine gewisse Strecke bewußt eingehalten wurde. Bremst der Vorausfahrende unvermittelt oder schert ein anderes Fahrzeug in die Lücke ein, entsteht der geringe Abstand ohne Ihr Zutun – Sie müssen ihn erst wieder herstellen können. Aus der Videosequenz läßt sich das häufig belegen.

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Nach dem Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h und einer Unterschreitung von weniger als 3/10 des halben Tachowerts – dann ein Monat, bei weniger als 2/10 zwei Monate, bei weniger als 1/10 drei Monate. Wichtig: Die Rechtsprechung verlangt zusätzlich, daß der geringe Abstand über eine längere Strecke bestand, regelmäßig 250 bis 300 Meter.

Wer bearbeitet Abstandsverstöße auf der A 5 oder A 8 bei Karlsruhe?

Gemessen wird durch die Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Karlsruhe, den Bescheid erlässt die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe, und über den Einspruch entscheidet das Amtsgericht Karlsruhe. Die Messvideos und die Auswertung prüfen wir nach Akteneinsicht.

Verkehrsrecht in Karlsruhe

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Karlsruhe führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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