WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Freiburg im Breisgau?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A5 und B31 rund um Freiburg im Breisgau: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Freiburg im Breisgau
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Freiburg: Wo gemessen wird

Die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung liegt beim Amt für öffentliche Ordnung (Gemeindevollzugsdienst, Fehrenbachallee 12). Freiburg fährt dabei ein Transparenzmodell: Auf freiburg.de wird rückwirkend veröffentlicht, an welchen Standorten gemessen wurde – samt Fahrtrichtung, Zahl der gemessenen Fahrzeuge und Beanstandungsquote. Die Auswertung der Listen zeigt tägliche Kontrollen an etwa zehn wechselnden Standorten, von Tempo-30-Straßen in den Stadtteilen bis zu den Hauptachsen.

Messschwerpunkt sind die B 31 und die B 31a: An Standorten wie „Am Sender" oder „West P+M" werden regelmäßig mehrere tausend Fahrzeuge pro Tag erfasst. Seit 2024 ergänzen sechs neue stationäre Anlagen das Netz, bewusst öffentlich gemacht, vor allem an Schulstandorten und Ortseingängen. Auf der A 5 misst nicht die Stadt, sondern die Polizei; die Bescheide kommen dann von der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Für die Verteidigung zählt der Einzelfall: Auch beim standardisierten Messverfahren prüfen wir nach Akteneinsicht Eichschein, Messprotokoll und Schulungsnachweise, ob der Toleranzabzug von 3 km/h beziehungsweise 3 Prozent korrekt angesetzt wurde und ob die Zuordnung des Fahrzeugs im dichten Verkehr der Bundesstraßenmesspunkte eindeutig ist.

Stationäre Messanlagen seit 2024 (nach Presseberichten auf Basis der städtischen Pressemitteilung)

  • Schauinslandstraße, Günterstal beide Ortseingänge, zwei Anlagen
  • Schwarzwaldstraße, Ebnet stadteinwärts
  • Merzhauser Straße stadtauswärts, Höhe Montessori-Schule
  • Lorettostraße bei der Lorettoschule
  • Granadaallee Einmündung Suwonallee

Nach Angaben der Stadt Freiburg (Amt für öffentliche Ordnung, freiburg.de) sowie nach Presseberichten (baden24, April 2024). Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Freiburg im Breisgau

1

Anhörung und Bescheid

Den Bescheid erlässt in Freiburg die Bußgeldbehörde der Stadt, und zwar auch bei polizeilichen Messungen; nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Freiburg, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

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Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Freiburg im Breisgau?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Freiburg ist das außerhalb der Autobahnen die Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg, auf der Autobahn das Regierungspräsidium Karlsruhe. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Freiburg das Amtsgericht Freiburg.

Wer schickt mir den Bußgeldbescheid, wenn ich in Freiburg geblitzt wurde?

Bei Messungen im Stadtgebiet die Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg – unabhängig davon, ob Stadt oder Polizei gemessen haben. Nur bei Messungen auf der A 5 kommt der Bescheid von der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Über einen Einspruch gegen städtische Bescheide entscheidet, wenn die Behörde nicht abhilft, das Amtsgericht Freiburg.

Kann ich nachsehen, wo die Stadt Freiburg zuletzt gemessen hat?

Ja. Die Stadt veröffentlicht die Messstandorte des Gemeindevollzugsdienstes rückwirkend auf freiburg.de – inklusive der Zahl der gemessenen und beanstandeten Fahrzeuge. Für die Verteidigung ersetzt das keine Akteneinsicht, zeigt aber, wie intensiv einzelne Strecken kontrolliert werden.

Verkehrsrecht in Freiburg im Breisgau

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Freiburg im Breisgau führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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