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Verkehrsrecht für Freiburg im Breisgau

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Freiburg, dem Landgericht Freiburg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Freiburg
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Freiburg im Breisgau – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A5 und B31, Bußgeldbescheid der Freiburger Bußgeldbehörde oder Strafbefehl vom Amtsgericht Freiburg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Freiburg im Breisgau – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Freiburg im Breisgau laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg Ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Freiburg im Breisgau Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Freiburg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Freiburg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Freiburg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Freiburg im Breisgau

Freiburg gehört zu den wenigen Städten, die ihre kommunale Geschwindigkeitsüberwachung rückwirkend offenlegen: Das Amt für öffentliche Ordnung veröffentlicht auf freiburg.de fortlaufend, wo der Gemeindevollzugsdienst gemessen hat – mit Datum, Fahrtrichtung, Zahl der gemessenen Fahrzeuge und Beanstandungen. Die Listen zeigen tägliche Kontrollen an wechselnden Standorten im ganzen Stadtgebiet, mit deutlichem Schwerpunkt auf der B 31 und der B 31a: Allein am Messpunkt „Am Sender" auf der B 31a wurden Anfang Juli 2026 an einem einzigen Tag fast 8.000 Fahrzeuge erfasst.

Dazu kommt ein wachsender Bestand fester Anlagen: 2024 hat die Stadt sechs neue stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen aufgestellt – nach Presseberichten (baden24, April 2024) an beiden Ortseingängen von Günterstal (Schauinslandstraße), an der Schwarzwaldstraße in Ebnet, an der Merzhauser Straße, an der Lorettostraße und an der Granadaallee. Bußgeldbescheide für Messungen im Stadtgebiet erlässt die Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg selbst – auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für die A 5 ist die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

Jetzt Fall prüfen

Häufige Fragen aus Freiburg im Breisgau

Wo wird in Freiburg geblitzt?

Die Stadt veröffentlicht ihre mobilen Messstandorte rückwirkend auf freiburg.de – zuletzt mit täglich rund zehn wechselnden Standorten, Schwerpunkt B 31/B 31a. Fest gemessen wird unter anderem in Günterstal, Ebnet, an der Merzhauser Straße, der Lorettostraße und der Granadaallee (nach Presseberichten zu den 2024 neu aufgestellten Anlagen). Die Polizei kontrolliert zusätzlich und unangekündigt, auf der A 5 der Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums Freiburg.

Muss ich für die Beauftragung nach Freiburg im Breisgau kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Freiburg.

Wer erlässt in Freiburg im Breisgau die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldbehörde der Stadt Freiburg. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Freiburg regelmäßig an das Amtsgericht Freiburg.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Freiburg?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Freiburg im Breisgau?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Freiburg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Freiburg und in der Berufung vor dem Landgericht Freiburg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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