WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Chemnitz?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A4 und A72 rund um Chemnitz: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Chemnitz
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Chemnitz: Wo gemessen wird

Chemnitz überwacht mit sieben stationären Geschwindigkeitsmessanlagen und vier kombinierten Geschwindigkeits-/Rotlichtanlagen; dazu setzen Polizei und Rechts- und Ordnungsamt drei Enforcement-Trailer und mobile Messteams anlassbezogen im gesamten Stadtgebiet ein (u. a. an Schulwegen, Kindertageseinrichtungen, Unfallschwerpunkten und in Tempo-30-Zonen). Die Bescheide kommunaler und polizeilicher Messungen erlässt die Zentrale Bußgeldstelle im Rechts- und Ordnungsamt der Stadt.

Wie intensiv im Raum Chemnitz gemessen wird, zeigt die Verkehrsstatistik der Polizeidirektion Chemnitz: 2025 führte sie im gesamten Direktionsbereich 2.347 Geschwindigkeitskontrollen durch und stellte dabei 34.393 Geschwindigkeitsverstöße fest (nach Angaben der Polizei, Bilanz vom April 2026; die Zahlen betreffen den Direktionsbereich, nicht allein die Stadt).

Für die Verteidigung zählt weniger der Standort als die Messung selbst: Wir prüfen nach Akteneinsicht Eichschein, Messprotokoll, Aufbau und Auswertung und rechnen nach, ob das standardisierte Messverfahren samt Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3 Prozent eingehalten ist.

Stationäre Geschwindigkeitsanlagen in Chemnitz (amtliche Angaben, Auswahl)

  • B 169, Höhe Mittweidaer Straße 165 Richtung BAB 4
  • B 169, Höhe Mittweidaer Straße 74a Richtung Chemnitz
  • Dresdner Straße, Höhe Weißer Weg
  • Kalkstraße, Höhe Weideweg 3 Richtung Limbacher Straße
  • Leipziger Straße, gegenüber Hausnummer 206 Richtung Innenstadt
  • Neefestraße 85 Richtung Innenstadt
  • OT Mittelbach, Hofer Straße 35 Höhe Grundschule, beide Fahrtrichtungen

Standorte nach Angaben der Stadt Chemnitz (Rechts- und Ordnungsamt, „Verkehrsordnungswidrigkeiten"). Stand Juli 2026, ohne Gewähr für Tagesaktualität.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Chemnitz

1

Anhörung und Bescheid

Den Bescheid erlässt in Chemnitz die Bußgeldbehörde im Rechts- und Ordnungsamt der Stadt, und zwar auch bei polizeilichen Messungen; nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen zuständig, die ihren Sitz in Chemnitz hat. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Chemnitz, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

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Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Chemnitz?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Chemnitz ist das außerhalb der Autobahnen die Bußgeldbehörde im Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Chemnitz, auf der Autobahn die Landesdirektion Sachsen in Chemnitz. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Chemnitz das Amtsgericht Chemnitz.

Wer blitzt in Chemnitz – Stadt oder Polizei?

Im Stadtgebiet messen sowohl die Polizei als auch der Außendienst des Rechts- und Ordnungsamts; die Bescheide erlässt in beiden Fällen die Zentrale Bußgeldstelle im Rechts- und Ordnungsamt der Stadt. Nur auf den Bundesautobahnen A 4 und A 72 ist die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen zuständig, die ihren Sitz ebenfalls in Chemnitz hat.

Welches Gericht entscheidet über meinen Einspruch in Chemnitz?

Das Amtsgericht Chemnitz als Gericht des Begehungsorts (§ 25 SächsJOrgVO) – auch bei Messungen auf der Autobahn, bei denen die Landesdirektion Sachsen den Bescheid erlassen hat. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden (§ 67 OWiG).

Verkehrsrecht in Chemnitz

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Chemnitz führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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