WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Braunschweig?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A2, A39 und A391 rund um Braunschweig: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Braunschweig
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Braunschweig: Wo gemessen wird

Braunschweig setzt weniger auf feste Anlagen als auf mobile Präsenz: Nach Presseberichten (t-online, Januar 2026, auf schriftliche Anfrage bei der Stadt) gibt es im Stadtgebiet nur zwei stationäre Messsäulen – an der Wolfenbütteler Straße, die 2025 mit 6.072 Auslösungen (beide Richtungen) klarer Spitzenreiter war, und an der Gifhorner Straße mit 822 Auslösungen. Den weit größeren Anteil tragen die beiden mobilen Messfahrzeuge (22.467 Auslösungen) und der Blitzeranhänger (15.851 Auslösungen).

Den Höchstwert des Jahres 2025 registrierte die Stadt nach diesen Berichten mit 152 km/h auf der Gifhorner Straße, wo 50 km/h erlaubt sind. Die Messorte legt die Bußgeldabteilung nach eigenen Angaben in Abstimmung mit der Polizei fest; die Stadt betont, „Ziel der Kontrollen ist nicht das Generieren von Einnahmen".

Zuständig für den Bußgeldbescheid ist als kreisfreie Stadt die Bußgeldabteilung der Stadt Braunschweig – nach § 7 Nr. 5 der niedersächsischen ZustVO-OWi auch bei polizeilichen Messungen. Für die Verteidigung zählt die Messung selbst: Wir prüfen nach Akteneinsicht Messverfahren, Eichung, Aufstellort und Messprotokoll und achten auf den korrekten Toleranzabzug von 3 km/h beziehungsweise 3 Prozent ab 100 km/h – bei den viel ausgelösten Anlagen wie an der Wolfenbütteler Straße lohnt der Blick in die Rohmessdaten besonders.

Belegte stationäre Messstellen in Braunschweig (Auswahl, nach Presseberichten auf Basis städtischer Angaben)

  • Wolfenbütteler Straße auslösungsstärkste feste Anlage der Stadt (6.072 Auslösungen 2025, beide Richtungen)
  • Gifhorner Straße 822 Auslösungen 2025; hier auch der Jahreshöchstwert von 152 km/h bei erlaubten 50

Nach amtlichen Angaben der Stadt Braunschweig (Bußgeldabteilung, FB 32) und nach Presseberichten (t-online Braunschweig, Januar 2026, auf Stadtauskunft). Stand Juli 2026, ohne Gewähr für Tagesaktualität; mobile Standorte werden nicht angekündigt.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Braunschweig

1

Anhörung und Bescheid

Den Bescheid erlässt in Braunschweig die Bußgeldabteilung der Stadt – auch bei polizeilichen Messungen: In Niedersachsen verfolgt die Polizei den Verstoß nur und gibt das Verfahren an die Kommune ab. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Braunschweig, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

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Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Braunschweig?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Braunschweig ist das die Bußgeldabteilung der Stadt Braunschweig. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Braunschweig das Amtsgericht Braunschweig.

Wer schickt den Bußgeldbescheid, wenn ich in Braunschweig geblitzt wurde?

Die Bußgeldabteilung der Stadt Braunschweig – nach niedersächsischem Recht auch bei Messungen der Polizei. Über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Braunschweig.

Verkehrsrecht in Braunschweig

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Braunschweig führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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