WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Braunschweig

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Braunschweig, dem Landgericht Braunschweig und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Braunschweig
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Braunschweig – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A2, A39 und A391, Bußgeldbescheid der Stadt Braunschweig oder Strafbefehl vom Amtsgericht Braunschweig: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Braunschweig – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Braunschweig laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldabteilung der Stadt Braunschweig Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Niedersachsen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Die Polizei stellt Verstöße nur fest und gibt das Verfahren an die Kommune ab.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Braunschweig Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Braunschweig Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Braunschweig Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Braunschweig Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Braunschweig

Braunschweig überwacht den fließenden Verkehr mit einem überschaubaren, aber ertragreichen Netz: Nach Presseberichten (t-online, Januar 2026, auf Anfrage bei der Stadt) betreibt die Bußgeldabteilung nur zwei stationäre Anlagen – an der Wolfenbütteler Straße und an der Gifhorner Straße –, dazu zwei mobile Messfahrzeuge und einen Blitzeranhänger. Die beiden festen Anlagen lösten 2025 rund 6.900 Mal aus, die mobilen Einheiten zusammen fast 38.000 Mal; insgesamt nahm die Stadt nach diesen Berichten 2,78 Millionen Euro ein. Die Standorte der mobilen Messungen kündigt die Stadt nicht an.

Zuständig für den Bußgeldbescheid ist als kreisfreie Stadt die Bußgeldabteilung der Stadt Braunschweig (Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit) – nach § 7 Nr. 5 der niedersächsischen ZustVO-OWi auch dann, wenn die Polizei gemessen hat. Rund um die Stadt verlaufen mit A 2, A 39 und dem westlichen Stadtring A 391 gleich drei Autobahnen; dort kontrolliert die Autobahnpolizei. Über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Braunschweig, das zum Oberlandesgericht Braunschweig gehört.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Braunschweig

Wo wird in Braunschweig geblitzt?

Stationär an der Wolfenbütteler Straße und an der Gifhorner Straße (beide Anlagen blitzen in beiden Fahrtrichtungen), dazu mobil mit zwei Messfahrzeugen und einem Blitzeranhänger an wechselnden, nicht angekündigten Standorten. Auf A 2, A 39 und A 391 misst die Autobahnpolizei. Angaben nach Presseberichten (t-online, Januar 2026) auf Basis einer Stadtauskunft.

Muss ich für die Beauftragung nach Braunschweig kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Braunschweig.

Wer erlässt in Braunschweig die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Niedersachsen erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte die Bußgeldbescheide – die Polizei stellt Verstöße nur fest und gibt sie ab; für Braunschweig ist das die Bußgeldabteilung der Stadt Braunschweig; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldabteilung der Stadt Braunschweig. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Braunschweig regelmäßig an das Amtsgericht Braunschweig.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Braunschweig?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Braunschweig?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Braunschweig und in der Berufung vor dem Landgericht Braunschweig. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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