WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Berlin?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A100 und A113 rund um Berlin: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Berlin
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Berlin: Wo gemessen wird

Berlin misst dicht: Nach der Antwort der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf eine parlamentarische Anfrage (Juni 2026) gibt es im Stadtgebiet 48 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, von denen zum Stichtag 42 in Betrieb waren – die meisten in Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick. Dazu kommen 82 mobile Messsysteme der Polizei Berlin (20 Radarwagen, 56 Handlasermessgeräte, 6 Messanhänger), die keinem Bezirk fest zugeordnet sind, sondern rollierend eingesetzt werden – mit deutlichem Schwerpunkt auf Tempo-30-Strecken.

Die Spitzenwerte stammen regelmäßig von den Stadtautobahnen: 2025 registrierte die Polizei unter anderem 229 km/h bei erlaubten 100 km/h auf der A 114 und 182 km/h bei Tempo 80 auf der A 111. Allein die mobilen Anlagen stellten 2025 fast 700.000 Geschwindigkeitsverstöße fest.

Für die Verteidigung relevant ist der Massenbetrieb der Berliner Bußgeldstelle: 2025 wurden über 388.000 Bußgeldbescheide erlassen – und zugleich 69.651 Verkehrsverfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt. Eine sorgfältige Prüfung von Zustellung, Fristen und Verjährung lohnt sich in Berlin deshalb doppelt.

Stationäre Anlagen in Berlin (Auswahl, amtliche Angaben)

  • A 111, Höhe Schulzendorfer Straße (Reinickendorf) aufkommensstärkste Anlage der Stadt; laut Senatsantwort seit Mai 2026 wegen eines Messsystem-Defekts außer Betrieb
  • Tunnel Ortskern Britz Tunnelanlage mit dem zweithöchsten Messaufkommen
  • Buschkrugallee / A 100 (Neukölln) Anlage am Stadtring-Anschluss
  • Schildhornstraße / Gritznerstraße (Steglitz-Zehlendorf) 2023 durch eine Neuanlage ersetzt
  • Kurfürstendamm / Cicerostraße und Kurfürstendamm 101 Neuanlagen 2023 und 2024
  • Am Treptower Park, Mariendorfer Damm, Blumberger Damm, Sterndamm Neuanlagen 2024
  • Brunsbütteler Damm und Falkenseer Chaussee (Spandau) Neuanlagen 2025
  • Leipziger Straße (Mitte) derzeit wegen fehlender Stromversorgung außer Betrieb

Standorte und Zahlen nach Angaben der Polizei Berlin und der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Antworten auf parlamentarische Anfragen, zuletzt Juni 2026). Auswahl, Stand Juli 2026 – Anlagen werden erneuert, versetzt und fallen zeitweise aus; keine Gewähr für Tagesaktualität.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Berlin

1

Anhörung und Bescheid

Den Bescheid erlässt in Berlin die Bußgeldstelle der Polizei Berlin, und zwar auch dann, wenn ein bezirkliches Ordnungsamt den Verstoß angezeigt hat. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

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Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Berlin?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Berlin ist das die Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Berlin das Amtsgericht Tiergarten.

Wo stehen in Berlin feste Blitzer?

Berlin unterhält 48 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen (Stand Mitte 2026), unter anderem auf der A 111, im Tunnel Britz, an der Schildhornstraße, am Kurfürstendamm, am Treptower Park und in Spandau. Eine laufend gepflegte amtliche Gesamtliste veröffentlicht die Polizei nicht; die Standorte ergeben sich aus Senatsantworten auf parlamentarische Anfragen. Für Ihre Verteidigung wichtiger als der Standort ist ohnehin, ob die konkrete Messung, ihre Dokumentation und die Eichung fehlerfrei sind.

Wer blitzt in Berlin – Polizei oder Ordnungsamt?

Geschwindigkeitsmessungen führt in Berlin die Polizei durch (Direktion Einsatz/Verkehr, Abschnitte, Einsatzhundertschaften); die bezirklichen Ordnungsämter sind im Wesentlichen für den ruhenden Verkehr zuständig. Den Bußgeldbescheid erlässt anschließend die Bußgeldstelle der Polizei Berlin – unabhängig davon, wo im Stadtgebiet gemessen wurde.

Verkehrsrecht in Berlin

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Berlin führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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