Verkehrsrecht für Berlin
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Tiergarten, dem Landgericht Berlin I und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Berlin – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A100 und A113, Bußgeldbescheid der Polizei Berlin oder Strafbefehl vom Amtsgericht Tiergarten: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Berlin →
- Rotlichtverstoß in Berlin →
- Abstandsverstoß in Berlin →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Berlin – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Berlin laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Polizei Berlin Direktion Einsatz/Verkehr, Abteilung Verkehr – erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten in ganz Berlin, auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
- Bezirkliche Ordnungsämter Überwachen vor allem den ruhenden Verkehr und zeigen Verstöße an; den Bußgeldbescheid erlässt auch dann die Bußgeldstelle der Polizei Berlin.
- Amtsgericht Tiergarten Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Beim Amtsgericht Tiergarten sind alle Berliner Straf- und Bußgeldsachen konzentriert.
- Staatsanwaltschaft Berlin Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Berlin I Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Berlin
Berlin gehört zu den am dichtesten überwachten Städten Deutschlands: Nach Angaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Juni 2026) stehen im Stadtgebiet 48 stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen, dazu setzt die Polizei 82 mobile Messsysteme rollierend im ganzen Stadtgebiet ein – mit Schwerpunkt auf Tempo-30-Strecken. Die meisten stationären Anlagen stehen in Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf, Reinickendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick.
Die Berliner Bußgeldstelle arbeitet im Massenbetrieb: 2025 erließ sie über 388.000 Bußgeldbescheide – und stellte zugleich 69.651 Verkehrsverfahren wegen Verfolgungsverjährung ein. Fristen, Zustellung und Verjährung gehören in Berlin deshalb in jede anwaltliche Prüfung.
Kurioses aus Berlin
- Radfahrer mit Tour-de-France-Ambitionen Im April 2025 blitzte eine Anlage Richtung Potsdam einen Radfahrer mit 49 km/h in einer Tempo-30-Zone – die Polizei veröffentlichte das Foto mit Augenzwinkern als „Nachweis für die Tour-de-France-Bewerbung". Da Fahrräder kein Kennzeichen tragen, blieb der Fahrer unidentifiziert; grundsätzlich gilt die Geschwindigkeitsüberwachung aber auch für Radfahrende.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Berlin
Wo wird in Berlin geblitzt?
Stationär unter anderem auf der A 111, im Tunnel Britz, an der Schildhornstraße, am Kurfürstendamm und in Spandau; mobil mit 82 Messsystemen der Polizei im gesamten Stadtgebiet, bevorzugt auf Tempo-30-Strecken. Eine laufend gepflegte amtliche Gesamtliste gibt es nicht – die Standorte ergeben sich aus Antworten des Senats auf parlamentarische Anfragen.
Muss ich für die Beauftragung nach Berlin kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Tiergarten.
Wer erlässt in Berlin die Bußgeldbescheide?
In Berlin immer dieselbe Stelle: Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin erlässt die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten, gleich ob die Polizei selbst gemessen oder ein bezirkliches Ordnungsamt den Verstoß angezeigt hat. Für das gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch sind in Berlin alle Bußgeld- und Strafsachen beim Amtsgericht Tiergarten konzentriert.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Tiergarten?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Berlin?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Berlin, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten und in der Berufung vor dem Landgericht Berlin I. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.