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Abstandsverstoß in Regensburg

Abstandsmessungen auf den Autobahnen rund um Regensburg führen schnell zu Fahrverboten – und sie gehören zu den fehleranfälligsten Messungen überhaupt. Ob kurzzeitiges Einscheren, Bremsen des Vordermanns oder eine zu kurze Messstrecke: Vieles davon steht nicht im Bescheid.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

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Was ein Abstandsverstoß kostet

Maßgeblich ist der halbe Tachowert als Sollabstand: Bei 100 km/h sind das 50 Meter. Je weiter Sie darunter lagen und je schneller Sie fuhren, desto härter die Folge.

Bis 80 km/h
VorwurfBußgeldPunkteFahrverbot
Abstandsverstoß25 €
… mit Gefährdung30 €
… mit Sachbeschädigung35 €
81–100 km/h
Abstand (vom halben Tachowert)BußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/1075 €1
weniger als 4/10100 €1
weniger als 3/10160 €1
weniger als 2/10240 €1
weniger als 1/10320 €1
101–130 km/h
Abstand (vom halben Tachowert)BußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/1075 €1
weniger als 4/10100 €1
weniger als 3/10160 €21 Monat
weniger als 2/10240 €22 Monate
weniger als 1/10320 €23 Monate
Über 130 km/h
Abstand (vom halben Tachowert)BußgeldPunkteFahrverbot
weniger als 5/10100 €1
weniger als 4/10180 €1
weniger als 3/10240 €22 Monate
weniger als 2/10320 €22 Monate
weniger als 1/10400 €23 Monate

Ein Fahrverbot kommt nach der Rechtsprechung ohnehin nur in Betracht, wenn der zu geringe Abstand über eine längere Strecke – regelmäßig mindestens 250 bis 300 Meter – eingehalten wurde. Kurzzeitige Unterschreitungen genügen nicht.

Der Bescheid verrät Ihnen nicht, was zählt

Im Bußgeldbescheid steht ein Abstandswert – nicht aber, über welche Strecke gemessen wurde, ob Sie kurz zuvor eingeschert sind oder ob der Vorausfahrende gebremst hat. Genau das entscheidet über das Fahrverbot und steht erst nach Akteneinsicht fest. Die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG).

Wo Abstandsmessungen angreifbar sind

Ob Brückenabstandsmessung, VKS, ViBrAM oder Videomessung aus dem Fahrzeug: Jedes Verfahren hat formale Voraussetzungen, die häufig nicht eingehalten werden.

Zu kurze Messstrecke

Ein Fahrverbot setzt voraus, daß der geringe Abstand nicht nur kurz bestand – die Rechtsprechung verlangt regelmäßig 250 bis 300 Meter. Wurde nur ein Moment erfaßt, trägt der Vorwurf nicht.

Abstandsverkürzung durch andere

Ist ein Fahrzeug vor Ihnen eingeschert oder hat der Vorausfahrende unvermittelt gebremst, liegt kein vorwerfbarer Verstoß vor. Sie müssen den Abstand erst wieder herstellen können.

Eigenes Einscheren

Wer selbst gerade den Fahrstreifen gewechselt hat, etwa nach einem Überholvorgang, dem ist die kurzzeitige Unterschreitung nicht vorzuwerfen.

Eichung und Messprotokoll

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekte Auswertung: Fehlt eines davon, ist die Messung nicht standardisiert – und ihr Beweiswert entfällt.

Auswertung der Videosequenz

Bei Brückenmessungen hängt alles an der korrekten Zuordnung von Bezugspunkten und Bildzählung. Hier finden sich regelmäßig Rechenfehler zu Lasten des Betroffenen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – gerade Berufskraftfahrer und Vielfahrer haben hier gute Argumente.

Abstandsvorwürfe auf A 3 und A 93 bei Regensburg

Die technische Überwachung auf A 3 und A 93 liegt bei der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg; feste Abstandsmessanlagen sind nicht belegt. Gemessen wird von Brücken oder aus Videofahrzeugen – seit dem Ende des sechsstreifigen A-3-Ausbaus (Verkehrsfreigabe Ende 2023) wieder bei voller Streckengeschwindigkeit.

Im dichten Verkehr am Autobahnkreuz Regensburg und im Donautal entstehen knappe Abstände häufig situativ – durch Einscherer, Elefantenrennen und Tempowechsel. Ob eine stabile Unterschreitung über die Auswertestrecke vorlag, zeigt die Videoauswertung; den Bescheid aus Viechtach prüfen wir nach Akteneinsicht.

Zuständigkeiten nach Angaben der Polizei Bayern (VPI Regensburg). Stand Juli 2026; feste Abstandsmessplätze sind für den Raum Regensburg amtlich nicht veröffentlicht.

So gehen wir gegen den Abstandsvorwurf vor

1

Einspruch einlegen

Fristwahrend innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

2

Messunterlagen und Video anfordern

Wir fordern Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis und die vollständige Videosequenz an – nicht nur die zwei Bilder aus dem Bescheid.

3

Ergebnis

Einstellung, Reduzierung oder Wegfall des Fahrverbots – notfalls mit Sachverständigem vor dem Amtsgericht Regensburg.

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Häufige Fragen zum Abstandsverstoß

Wie viel Abstand muss ich halten?

Als Faustregel gilt der halbe Tachowert in Metern: Bei 100 km/h sind das 50 Meter, bei 130 km/h etwa 65 Meter. Rechtlich verlangt § 4 StVO, daß der Abstand „in der Regel" so groß ist, daß auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns gehalten werden kann. Geahndet wird ab einer Unterschreitung von 5/10 des halben Tachowerts – und erst ab Tempo 80 wird es mit Punkten und Fahrverbot ernst.

Wie wird der Abstand gemessen?

Meist per Videomessung von einer Autobahnbrücke (etwa VKS oder ViBrAM-BAMAS): Zwei Kameras erfassen die Fahrzeuge über eine definierte Strecke, aus Bildzählung und Bezugspunkten werden Abstand und Geschwindigkeit berechnet. Daneben gibt es Nachfahrmessungen mit Videowagen. Beide Verfahren setzen geschultes Personal, gültige Eichung und eine korrekte Auswertung voraus.

Der Vordermann hat gebremst – gilt das als Verstoß?

Nein. Vorwerfbar ist nur ein Abstand, der über eine gewisse Strecke bewußt eingehalten wurde. Bremst der Vorausfahrende unvermittelt oder schert ein anderes Fahrzeug in die Lücke ein, entsteht der geringe Abstand ohne Ihr Zutun – Sie müssen ihn erst wieder herstellen können. Aus der Videosequenz läßt sich das häufig belegen.

Ab wann droht ein Fahrverbot?

Nach dem Bußgeldkatalog ab einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h und einer Unterschreitung von weniger als 3/10 des halben Tachowerts – dann ein Monat, bei weniger als 2/10 zwei Monate, bei weniger als 1/10 drei Monate. Wichtig: Die Rechtsprechung verlangt zusätzlich, daß der geringe Abstand über eine längere Strecke bestand, regelmäßig 250 bis 300 Meter.

Wie wird der Abstand auf der A 3 bei Regensburg gemessen?

Per Brücken- oder Videomessung der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg – feste Anlagen gibt es nicht. Auswertestrecke, Fahrzeugzuordnung und Einscher-Situationen sind die klassischen Verteidigungsansätze.

Verkehrsrecht in Regensburg

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Regensburg führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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