WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Ansbach?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A6 und B13 rund um Ansbach: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Ansbach
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Ansbach: Von der Zweckverband-Lösung zur eigenen Überwachung

Die Geschwindigkeitsüberwachung in Ansbach hat 2024/2025 den Träger gewechselt: Über eine Zweckvereinbarung von 2012 war die Stadt dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg angeschlossen, der die kommunalen Messungen übernahm. Diese Vereinbarung hat die Stadt zum Jahresende 2024 gekündigt – die Aufhebung wurde im Mittelfränkischen Amtsblatt Nr. 12/2024 amtlich bekannt gemacht.

An ihre Stelle tritt eine eigene Lösung: Nach einem Stadtratsbeschluss vom 23. April 2024 schrieb die Stadt die „Überwachung des fließenden Verkehrs im Stadtgebiet Ansbach mit dem Schwerpunkt der Unfallverhütung im Rahmen eines Präventionskreislaufs" aus. Ein Dienstleister stellt Personal und Messtechnik, die Ahndung liegt beim Amt für Ordnung, Straßenverkehr und Bürgerservice der Stadt. Gemessen wird mobil; stationäre Anlagen im Stadtgebiet sind über amtliche Quellen nicht belegt.

Der Trägerwechsel ist auch verteidigungsrelevant: In einer Umstellungsphase müssen Messteams Aufbau, Bedienung und Protokollierung erst sicher beherrschen, und die Zuständigkeit für Alt- und Neufälle kann auseinanderfallen. Nach Akteneinsicht prüfen wir Eichschein, Schulungsnachweise und Messprotokoll und rechnen den Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3 Prozent nach.

Nach amtlicher Bekanntmachung (Mittelfr. Amtsblatt Nr. 12/2024), Stadtratsbeschluss vom 23.04.2024 und der Ausschreibung der Stadt Ansbach. Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Ansbach

1

Anhörung und Bescheid

Bei polizeilichen Messungen erlässt die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach den Bescheid, bei städtischen Messungen die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Ansbach. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Ansbach, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

Jetzt Blitzer-Vorwurf prüfen

Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Ansbach?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – bei polizeilichen Messungen in Bayern ist das regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Ansbach das Amtsgericht Ansbach.

Blitzt die Stadt Ansbach selbst?

Seit 2025 ja: Nach der Kündigung der Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband im Großraum Nürnberg zum Jahresende 2024 überwacht die Stadt den fließenden Verkehr in eigener Regie mit Unterstützung eines Dienstleisters; die Ahndung übernimmt das städtische Amt für Ordnung, Straßenverkehr und Bürgerservice. Polizeiliche Messungen bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach.

Welches Gericht entscheidet über meinen Einspruch nach einem Blitzer in Ansbach?

Für Verstöße im Ansbacher Stadtgebiet entscheidet das Amtsgericht Ansbach. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden (§ 67 OWiG).

Verkehrsrecht in Ansbach

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Ansbach führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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