WertsVerkehrsrecht

Einspruch gegen Strafbefehl in Nürnberg

Strafbefehle wegen Verkehrsstraftaten in Nürnberg erlässt in der Regel das Amtsgericht Nürnberg. Hier finden Sie das zuständige Gericht, die Anschrift für den Einspruch und die ermittelnde Behörde. Die Frist: zwei Wochen ab Zustellung.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Zuständiges Gericht in Nürnberg

Amtsgericht Nürnberg

Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg (Postanschrift: 90360 Nürnberg). Telefax: 0911 321-2878. Strafverfahren werden im Justizgebäude Fürther Straße 110 bearbeitet. Der Amtsgerichtsbezirk umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Nürnberg.

Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Fürther Straße 112, 90429 Nürnberg. Sie beantragt den Strafbefehl und erhält nach dem Einspruch die Akte zurück.

Der Einspruch geht an das Gericht im Strafbefehl

Maßgeblich ist immer das Gericht und Aktenzeichen auf Ihrem Strafbefehl; die Angaben oben dienen der Orientierung. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen nach Zustellung dort eingehen (§ 410 Abs. 1 StPO). Frist, Form, ein Muster und die Risiken eines Einspruchs erklären wir auf der Seite Einspruch gegen den Strafbefehl.

Strafbefehl in Nürnberg: häufige Fragen

Welches Gericht ist in Nürnberg für den Strafbefehl zuständig?

Für Verkehrsstraftaten im Stadtgebiet in der Regel das Amtsgericht Nürnberg. Wer außerhalb wohnt, kann auch einen Strafbefehl seines Wohnsitzgerichts erhalten. Maßgeblich ist das Gericht im Kopf Ihres Strafbefehls.

Wohin schicke ich den Einspruch gegen einen Strafbefehl aus Nürnberg?

An das Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, mit Aktenzeichen (§ 410 Abs. 1 StPO). Für Nürnberg ist das meist das Amtsgericht Nürnberg, Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg (Postanschrift: 90360 Nürnberg). Telefax: 0911 321-2878.

Welche Staatsanwaltschaft ist in Nürnberg zuständig?

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (Fürther Straße 112, 90429 Nürnberg). Sie beantragt den Strafbefehl und erhält nach dem Einspruch die Akte zurück.

Muss ich zur Verhandlung nach Nürnberg kommen?

Nicht zwingend: Ein Verteidiger mit Vertretungsvollmacht kann Sie in der Hauptverhandlung vertreten (§ 411 Abs. 2 StPO). Wir übernehmen Verfahren vor den Gerichten in Nürnberg bundesweit digital und vor Ort.

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Strafbefehl aus Nürnberg prüfen lassen

Laden Sie den Strafbefehl hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.

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