WertsVerkehrsrecht
RECHTSANWALTSKANZLEI
WERNER WERTS
Anton-Bruckner-Str. 18
91052 Erlangen
E-Mail: post@verkehrsrecht-werts.de

Schweigepflicht­entbindung Fahrerlaubnis und MPU

Wer eine MPU oder ein ärztliches Gutachten vorbereitet, braucht frühzeitig die richtigen Unterlagen: Befunde, Klinik- und Beratungsberichte, Abstinenznachweise und frühere Gutachten. Mit dieser Erklärung dürfen Ärzte, Begutachtungsstellen, Labore und Berater uns Auskunft geben. Die Stellen liefern nur an uns, nicht direkt an die Behörde. Wir prüfen die Unterlagen und legen der Fahrerlaubnisbehörde, der Begutachtungsstelle oder dem Gericht nur vor, was Ihrem Verfahren dient. Die Erklärung lässt sich jederzeit widerrufen.

  • Ihr Geburtsdatum brauchen wir, damit Praxen und Begutachtungsstellen Sie zuordnen können.
  • Sie entscheiden, welche Stellen erfasst sind – jede Stelle kreuzen Sie selbst an.
  • Sie erhalten die unterschriebene Erklärung als PDF-Kopie per E-Mail.
Ihre Angaben *
Ihr Verfahren

Erklärung

Ich entbinde die nachstehend angekreuzten Stellen und die dort tätigen Personen von der ärztlichen Schweigepflicht und jeder sonstigen Pflicht zur Verschwiegenheit, soweit es um meine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geht – insbesondere im Zusammenhang mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), einem ärztlichen Gutachten und einem Verfahren über die Erteilung, Neuerteilung, Entziehung oder Beschränkung meiner Fahrerlaubnis.

Die Stellen dürfen Auskunft erteilen, Einsicht gewähren und Befunde, Berichte, Untersuchungsaufzeichnungen, Labor- und Abstinenzbefunde sowie Gutachten mit Anlagen übersenden – in Kopie oder, soweit für die Vorlage bei einer Begutachtung erforderlich, im Original. Das umfasst Angaben zum Konsum von Alkohol, Cannabis, Betäubungs- und Arzneimitteln sowie zu Erkrankungen, soweit sie für die Beurteilung meiner Fahreignung erheblich sein können.

Die Stellen geben Auskünfte und Unterlagen nur an die Rechtsanwaltskanzlei Werner Werts als meine Bevollmächtigte und an den unten gegebenenfalls benannten Berater – nicht unmittelbar an die Fahrerlaubnisbehörde oder an sonstige Dritte. Erklärungen, die ich einer Stelle gesondert gebe – etwa im Untersuchungsauftrag an eine Begutachtungsstelle –, bleiben unberührt.

Die Kanzlei entscheidet nach eigenem Ermessen, ohne dass es meiner Zustimmung im Einzelfall bedarf, ob sie die erhaltenen Auskünfte und Unterlagen ganz oder teilweise weitergibt an die Fahrerlaubnisbehörde und die Widerspruchsbehörde, an Begutachtungsstellen für Fahreignung und begutachtende Ärztinnen und Ärzte, an Gerichte und Staatsanwaltschaften in Verfahren, die meine Fahrerlaubnis betreffen, sowie an den benannten Berater, soweit dies der Wahrnehmung meiner Interessen in diesen Verfahren dient. Insoweit entbinde ich die Kanzlei von ihrer Verschwiegenheitspflicht. An andere Stellen gibt die Kanzlei nichts weiter.

Die Erklärung gilt bis zum Abschluss des Verfahrens über meine Fahrerlaubnis, längstens bis zum Ende des Mandats. Ich kann sie jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis dahin erteilten Auskünfte bleibt unberührt.

Welche Stellen dürfen Auskunft geben? *

Kreuzen Sie jede Stelle an, die Auskunft geben darf. Für eine MPU-Vorbereitung sind in der Regel alle sinnvoll.

Zusätzlicher Empfänger

Die Kanzlei ist stets Empfängerin. Arbeiten Sie mit einem Berater an der MPU-Vorbereitung, kann er die Unterlagen ebenfalls erhalten.

Ihnen bekannte Stellen

Einwilligung und Unterschrift *

Ich habe diese Erklärung gelesen und gebe sie mit meiner Unterschrift ab.

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