WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Mainz

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Mainz, dem Landgericht Mainz und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Mainz
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Mainz – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A60, A63 und A643, Bußgeldbescheid aus Speyer oder Strafbefehl vom Amtsgericht Mainz: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Mainz – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Mainz laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle der Polizei Rheinland-Pfalz (Speyer) Beim Polizeipräsidium Rheinpfalz angesiedelt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Rheinland-Pfalz.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Mainz (Verkehrsüberwachungsamt) Mainz überwacht den fließenden Verkehr seit 2019 selbst – mit neun stationären Säulen (drei reine Geschwindigkeitsmesser und sechs „Red and Speed"-Kombianlagen, die zugleich Rotlicht erfassen) und einem personallosen Enforcement-Trailer; die Bescheide erlässt die Bußgeldstelle des Verkehrsüberwachungsamts.
  • Amtsgericht Mainz Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Mainz Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Mainz Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Mainz

Mainz überwacht den fließenden Verkehr seit 2019 in eigener Regie: Zuständig ist das Verkehrsüberwachungsamt der Landeshauptstadt mit rund 140 Beschäftigten, das neben der Verkehrsüberwachung auch eine eigene Bußgeldstelle führt. Die Stadt betreibt nach amtlichen und Presseangaben neun stationäre Säulen – drei reine Geschwindigkeitsmesser und sechs „Red and Speed"-Kombianlagen, die Rotlicht und Tempo zugleich erfassen – sowie einen personallosen Enforcement-Trailer für Tempo-30-Strecken. Rechtsgrundlage ist die Aufnahme der Stadt in die Anlagen 4 und 5 der landesrechtlichen Zuständigkeitsverordnung.

Zweigleisig bleibt es bei der Behörde: Verstöße, die die Stadt selbst misst, ahndet die Mainzer Bußgeldstelle; von der Polizei festgestellte Verstöße ahndet landesweit die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer, die zum Polizeipräsidium Rheinpfalz gehört. Über einen Einspruch entscheidet in beiden Fällen das Amtsgericht Mainz als Gericht des Tatorts; in zweiter Instanz folgt das Landgericht Mainz, im Rechtsbeschwerdezug das Oberlandesgericht Koblenz.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Mainz

Wo wird in Mainz geblitzt?

Stationär an neun festen Säulen der Stadt – drei reine Geschwindigkeitsanlagen (u. a. Rheinstraße und Rheinallee Richtung Rathaus, Langenbeckstraße an der Unimedizin) und sechs „Red and Speed"-Kombianlagen an Kreuzungen (u. a. Rheinallee/Kaiserstraße, Augustusstraße/Am Kupferberg, Am Judensand/Am Fort Gonsenheim). Dazu kommt ein mobiler Enforcement-Trailer sowie unangekündigte Polizeikontrollen, auf den Autobahnen rund um Mainz die Polizeiautobahnstation Heidesheim.

Muss ich für die Beauftragung nach Mainz kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Mainz.

Wer erlässt in Mainz die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die Polizei festgestellt hat, ist in Rheinland-Pfalz die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz (Speyer) zuständig; für kommunale Messungen die Bußgeldstelle im Verkehrsüberwachungsamt der Stadt Mainz. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Mainz regelmäßig an das Amtsgericht Mainz.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Mainz?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Mainz?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Mainz, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Mainz und in der Berufung vor dem Landgericht Mainz. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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