Verkehrsrecht für Landshut
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Landshut, dem Landgericht Landshut und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Landshut – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf B15 und B299, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Landshut: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Landshut →
- Rotlichtverstoß in Landshut →
- Abstandsverstoß in Landshut →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Landshut – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Landshut laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
- Kommunale Verkehrsüberwachung (Kooperation mit Regensburg) Die Stadt Landshut kontrolliert die Geschwindigkeit gemeinsam mit der Stadt Regensburg an über 100 Messstellen – die Verwarnungen und Bußgelder der kommunalen Messungen erlässt ausschließlich die Stadt Regensburg.
- Amtsgericht Landshut Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Landshut Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Landshut Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Landshut
Landshut betreibt bei Tempoverstößen ein bayernweit ungewöhnliches Modell: Die Geschwindigkeitskontrolle im gesamten Stadtgebiet läuft in Zusammenarbeit mit der Stadt Regensburg – amtlich eingerichtet sind dafür flächendeckend über 100 Messstellen. Die Bescheide stellt dabei nicht etwa Landshut aus: Für Verwarnungen und Bußgelder aus dieser kommunalen Überwachung ist ausschließlich die Stadt Regensburg zuständig. Wer in Landshut kommunal geblitzt wird, bekommt seine Post also aus Regensburg – der eigene Verkehrsüberwachungsdienst der Stadt Landshut kümmert sich nur um Parkverstöße und die Fußgängerzone.
Daneben misst die Polizei: im Stadtgebiet die Polizeiinspektionen, auf der A 92 vor den Toren der Stadt die Autobahnpolizeistation Wörth an der Isar (Verkehrspolizeiinspektion Landshut), die auch die B 15neu betreut. Diese Fälle bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach. Für Betroffene heißt das: Je nach Messstelle sind drei verschiedene Behörden denkbar – über den Einspruch entscheidet aber regelmäßig das Amtsgericht Landshut, weil es auf den Begehungsort ankommt.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Landshut
Warum kommt mein Landshuter Blitzer-Bescheid aus Regensburg?
Weil Landshut die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in Kooperation mit der Stadt Regensburg durchführt und für Verwarnungen und Bußgelder daraus nach amtlicher Auskunft ausschließlich die Stadt Regensburg zuständig ist. Der Bescheid ist deshalb nicht falsch – ob die Messung selbst hält, ist eine andere Frage, die wir nach Akteneinsicht beantworten.
Muss ich für die Beauftragung nach Landshut kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Landshut.
Wer erlässt in Landshut die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die Stadt Regensburg, die die Landshuter Bußgeldverfahren im Rahmen einer Städtekooperation führt. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Landshut regelmäßig an das Amtsgericht Landshut.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Landshut?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Landshut?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Landshut, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Landshut und in der Berufung vor dem Landgericht Landshut. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.