Verkehrsrecht für Koblenz
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Koblenz, dem Landgericht Koblenz und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Koblenz – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A61 und A48, Bußgeldbescheid aus Speyer oder Strafbefehl vom Amtsgericht Koblenz: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Koblenz →
- Rotlichtverstoß in Koblenz →
- Abstandsverstoß in Koblenz →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Koblenz – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Koblenz laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle der Polizei Rheinland-Pfalz (Speyer) Beim Polizeipräsidium Rheinpfalz angesiedelt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Rheinland-Pfalz.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Koblenz (Ordnungsamt) Das Ordnungsamt kündigt seine mobilen Radarkontrollen wöchentlich nach Stadtteilen an und betreibt vier rund um die Uhr aktive stationäre Geschwindigkeitsanlagen (Europabrücke, Aachener Straße in Rübenach, B 9 in Stolzenfels). Zur automatisierten Rotlichtüberwachung ist Koblenz – anders als Mainz und Trier – landesrechtlich nicht ermächtigt.
- Amtsgericht Koblenz Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Koblenz Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Koblenz Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Koblenz
Koblenz überwacht die Geschwindigkeit im Stadtgebiet kommunal: Als kreisfreie Stadt ist Koblenz in Anlage 4 der rheinland-pfälzischen Zuständigkeitsverordnung geführt; das Ordnungsamt kündigt seine mobilen Radarkontrollen wöchentlich nach Stadtteilen an – von Karthause und Oberwerth über Metternich und Güls bis Ehrenbreitstein – und betreibt vier rund um die Uhr aktive stationäre Anlagen: auf der Europabrücke (beide Richtungen), in Koblenz-Rübenach an der Aachener Straße und auf der B 9 in der Ortsdurchfahrt Stolzenfels.
Eine Besonderheit ist die Kehrseite: Zur automatisierten Rotlichtüberwachung ist Koblenz – anders als Mainz und Trier – landesrechtlich nicht ermächtigt, weil die Stadt in Anlage 5 der Verordnung nicht aufgeführt ist. Ampelverstöße verfolgt hier deshalb die Polizei. Kommunale Geschwindigkeitsmessungen ahndet die Stadt Koblenz selbst, polizeiliche Messungen die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer; über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Koblenz, in zweiter Instanz das Landgericht Koblenz, im Rechtsbeschwerdezug das Oberlandesgericht Koblenz.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Koblenz
Wo wird in Koblenz geblitzt?
Stationär rund um die Uhr auf der Europabrücke (beide Richtungen), in Koblenz-Rübenach an der Aachener Straße stadteinwärts und auf der B 9 in Koblenz-Stolzenfels. Mobil kündigt das Ordnungsamt die Stadtteile wöchentlich an. Auf den Autobahnen A61 und A48 misst die Polizeiautobahnstation Mendig, angekündigt etwa in der Weitersburger Kurve der A48.
Muss ich für die Beauftragung nach Koblenz kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Koblenz.
Wer erlässt in Koblenz die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die Polizei festgestellt hat, ist in Rheinland-Pfalz die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz (Speyer) zuständig; für kommunale Messungen die Bußgeldstelle im Ordnungsamt der Stadt Koblenz. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Koblenz regelmäßig an das Amtsgericht Koblenz.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Koblenz?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Koblenz?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Koblenz, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Koblenz und in der Berufung vor dem Landgericht Koblenz. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.