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Verkehrsrecht für Frankfurt am Main

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main, dem Landgericht Frankfurt am Main und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Frankfurt am Main
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Frankfurt am Main – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A3 und A5, Bußgeldbescheid aus Frankfurt oder Kassel oder Strafbefehl vom Amtsgericht Frankfurt am Main: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Frankfurt am Main – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Frankfurt am Main laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Frankfurt am Main Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten im Frankfurter Stadtgebiet. Frankfurt ist die einzige hessische Stadt mit eigener Bußgeldzuständigkeit – im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
  • Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel Zuständig für das übrige Hessen – und für Verstöße auf den Bundesautobahnen, also auch für die A3 und die A5 im Frankfurter Stadtgebiet. Über einen Einspruch verhandelt trotzdem das Amtsgericht Frankfurt am Main.
  • Amtsgericht Frankfurt am Main Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Frankfurt am Main Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Frankfurt am Main

Frankfurt betreibt 28 stationäre Überwachungsanlagen – und jede einzelne ist eine Kombianlage, die Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße zugleich erfasst, mehrspurig und spurdifferenzierend. Eine Standortliste veröffentlicht die Stadt nicht; amtlich bestätigt ist dafür die Auslöseschwelle von 9 km/h ermittelter Überschreitung (verkehrsberuhigte Bereiche: 4 km/h). Die Masse der Verfahren stammt ohnehin aus mobilen Messungen: Die Städtische Verkehrspolizei setzt fünf mobile Messanlagen und vier Enforcement-Trailer ein, die Landespolizei misst auf den Ausfallstraßen.

Für die Verteidigung heißt das: Der Standort ist selten das Thema – Messtechnik (Lidar plus Kontaktschleifen), Spurzuordnung und Toleranzen sind es umso öfter.

Kurioses aus Frankfurt am Main

  • Geschwindigkeit ohne Motor: 144 km/h auf dem Fahrrad Bei einer Kontrolle in Fechenheim 2025 entpuppte sich ein Pedelec als technisch frisiert: Die manipulierte Tretunterstützung beschleunigte es auf über 140 km/h – das Rad wurde beschlagnahmt, es drohte eine Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Frankfurt am Main

Wo wird in Frankfurt geblitzt?

Die Stadt veröffentlicht keine Standortliste ihrer 28 stationären Kombianlagen; aus Stadtverordneten-Dokumenten belegt sind unter anderem die Anlagen an der Königsteiner Straße am A-66-Anschluss, am Eschenheimer Tor, an der Adickesallee und am Ratswegkreisel. Mobil messen Städtische Verkehrspolizei (Tempo-30-Bereiche, Schulwege) und Landespolizei – vorab angekündigt wird nur der jährliche Blitzermarathon.

Muss ich für die Beauftragung nach Frankfurt am Main kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Frankfurt am Main.

Wer erlässt in Frankfurt am Main die Bußgeldbescheide?

Anders als im übrigen Hessen die Stadt selbst: Die Bußgeldstelle der Stadt Frankfurt am Main erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten im Stadtgebiet – Frankfurt ist die einzige hessische Stadt mit eigener Bußgeldzuständigkeit. Überall sonst in Hessen kommt der Bescheid vom Regierungspräsidium Kassel. Zwei Ausnahmen gelten auch für Frankfurt: Verstöße auf den Bundesautobahnen A3 und A5, und Fälle, in denen Ihnen die Polizei zuvor ein Verwarnungsgeld angeboten hat – dann erlässt ebenfalls Kassel den Bescheid. Für das Gericht ändert das nichts: Über den Einspruch verhandelt in allen Fällen das Amtsgericht Frankfurt am Main.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Frankfurt am Main?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Frankfurt am Main?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main und in der Berufung vor dem Landgericht Frankfurt am Main. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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