WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Düsseldorf

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Düsseldorf, dem Landgericht Düsseldorf und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Düsseldorf
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Düsseldorf – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A46, A52 und A44, Bußgeldbescheid der Stadt Düsseldorf oder Strafbefehl vom Amtsgericht Düsseldorf: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Düsseldorf – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Düsseldorf laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Düsseldorf Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Düsseldorf Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Düsseldorf Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Düsseldorf Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Düsseldorf Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Düsseldorf

In Düsseldorf liegt die Verkehrsüberwachung im fließenden Verkehr weitgehend beim städtischen Ordnungsamt: Es betreibt stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen an elf Standorten – Schwerpunkte sind der Rheinufertunnel (Tempo 60), der Kö-Bogen-Tunnel und die A 44 an der Brücke Niederrheinstraße –, dazu drei kombinierte Rotlicht-Geschwindigkeits-Anlagen und vier reine Rotlichtüberwachungen. Mobil misst die Stadt mit Laser-Messfahrzeugen und Enforcement-Trailern, die bis zu fünf Tage autonom arbeiten; über 700 mögliche Messstellen sind freigegeben.

Die Dimension ist erheblich: 2025 registrierte das Ordnungsamt 330.892 Geschwindigkeitsverstöße, allein 65.716 davon im Rheinufertunnel. Dazu misst die Polizei NRW – seit Anfang 2024 landesweit grundsätzlich unangekündigt. Wer hier Post bekommt, muss den Vorwurf trotzdem nicht hinnehmen: Nach Akteneinsicht prüfen wir, ob Aufbau, Eichung und Auswertung der Anlage den Anforderungen des standardisierten Messverfahrens genügen.

Kurioses aus Düsseldorf

  • Rekordwert im Rheinufertunnel Bei Tempo 60 wurde im Rheinufertunnel ein Fahrzeug mit 163 km/h gemessen – nach Toleranzabzug rund 98 km/h zu schnell, mit der Folge von Bußgeld, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Düsseldorf

Wo wird in Düsseldorf geblitzt?

Die Stadt veröffentlicht ihre stationären Messorte auf duesseldorf.de – darunter Rheinufertunnel, Kö-Bogen-Tunnel und die A 44 an der Brücke Niederrheinstraße. Mobil misst das Ordnungsamt mit Messfahrzeugen und Messanhängern an wechselnden Standorten aus über 700 freigegebenen Stellen; die Polizei NRW kontrolliert seit 2024 grundsätzlich ohne Vorankündigung.

Muss ich für die Beauftragung nach Düsseldorf kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Düsseldorf.

Wer erlässt in Düsseldorf die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Düsseldorf also die Bußgeldstelle der Stadt Düsseldorf, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Düsseldorf. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Düsseldorf regelmäßig an das Amtsgericht Düsseldorf.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Düsseldorf?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Düsseldorf?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf und in der Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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