WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Bremen

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Bremen, dem Landgericht Bremen und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Bremen
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Bremen – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A1, A27 und A281, Bußgeldbescheid des Ordnungsamts Bremen oder Strafbefehl vom Amtsgericht Bremen: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Bremen – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Bremen laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle des Ordnungsamts Bremen Das Ordnungsamt ist als Ortspolizeibehörde für sämtliche Verkehrs-Bußgeldverfahren der Stadtgemeinde zuständig – gemessen wird durch die Polizei Bremen, den Bescheid erlässt das Ordnungsamt.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Bremen Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Bremen Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Bremen Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Bremen Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Bremen

Bremen hat als Stadtstaat eine klare Arbeitsteilung: Gemessen wird von der Polizei Bremen – mit stationären Säulen an Unfallschwerpunkten, mobilen Kontrollen und modernen Blitzer-Anhängern, die tagelang autonom messen –, geahndet wird zentral vom Ordnungsamt Bremen. Dessen Bußgeldstelle ist als Ortspolizeibehörde kraft Landesverordnung für sämtliche Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Stadtgemeinde zuständig, auch für Messungen auf A 1, A 27 und A 281.

Die ertragreichste Anlage steht nach Presseberichten (t-online, 2025) auf der A 1 in Richtung Hamburg kurz vor der Ausfahrt Uphusen/Bremen-Mahndorf: Bei Tempolimit 120 kamen 2024 Forderungen von knapp 1,3 Millionen Euro zusammen. Zugleich ist das Netz im Umbruch – im Juli 2025 nahm die Polizei drei stationäre Blitzer außer Betrieb, weil deren technische Zulassung ausgelaufen war, und plant neue Standorte.

Kurioses aus Bremen

  • 109 km/h in einer 50er-Zone Während der „Speedweek" im April 2026 maß eine Anlage in der Stapelfeldstraße (Gröpelingen) ein Fahrzeug mit 109 km/h in einer Tempo-50-Zone – einer von 3.578 Verstößen, die die Polizei in dieser einen Kontrollwoche im Stadtgebiet registrierte.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Bremen

Wer blitzt in Bremen und wer verschickt den Bescheid?

Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen führt die Polizei Bremen durch, stationär wie mobil. Anhörung und Bußgeldbescheid kommen dagegen vom Ordnungsamt Bremen (Bußgeldstelle), das als Ortspolizeibehörde alle Verkehrsordnungswidrigkeiten der Stadtgemeinde ahndet. Über einen Einspruch entscheidet, wenn die Behörde nicht abhilft, das Amtsgericht Bremen.

Muss ich für die Beauftragung nach Bremen kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Bremen.

Wer erlässt in Bremen die Bußgeldbescheide?

In Bremen ist das einheitlich geregelt: Die Bußgeldstelle des Ordnungsamts erlässt als Ortspolizeibehörde sämtliche Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – gemessen wird durch die Polizei Bremen, im Stadtgebiet wie auf A 1, A 27 und A 281. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Bremen.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Bremen?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Bremen?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Bremen, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bremen und in der Berufung vor dem Landgericht Bremen. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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