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Verkehrsrecht für Wolfsburg

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Wolfsburg, dem Landgericht Braunschweig und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Wolfsburg
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Wolfsburg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A39, Bußgeldbescheid der Stadt Wolfsburg oder Strafbefehl vom Amtsgericht Wolfsburg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Wolfsburg – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Wolfsburg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Wolfsburg Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Niedersachsen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Die Polizei stellt Verstöße nur fest und gibt das Verfahren an die Kommune ab.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Wolfsburg Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Wolfsburg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Braunschweig Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Braunschweig Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Wolfsburg

Wolfsburg überwacht den Verkehr auf gleichbleibend hohem Niveau: Das Ordnungsamt registrierte 2025 nach eigener Jahresbilanz 157.469 Verkehrsverstöße, darunter 112.980 Geschwindigkeitsüberschreitungen. Herzstück der festen Überwachung ist der St.-Annen-Knoten mit drei Messmasten; 2025 kamen mit der Braunschweiger Straße (Ausfahrt Westhagen) und der Heinrich-Nordhoff-Straße zwei weitere stationäre Anlagen dazu, beide seit September 2025 in Betrieb (Angaben nach Presseberichten auf Basis der Stadtmitteilung).

Den Bußgeldbescheid erlässt als kreisfreie Stadt die Bußgeldstelle der Stadt Wolfsburg (Porschestraße 49) – nach § 7 Nr. 5 der niedersächsischen ZustVO-OWi auch dann, wenn die Polizei gemessen hat. Durch das Stadtgebiet führt die A 39 (Anschlussstellen Sandkamp, West, Fallersleben und Mörse); dort kontrolliert die Autobahnpolizei. Über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Wolfsburg, das zum Landgericht Braunschweig und zum Oberlandesgericht Braunschweig gehört.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Wolfsburg

Wo wird in Wolfsburg geblitzt?

Stationär vor allem am St.-Annen-Knoten (drei Masten, auch Rotlicht) sowie seit September 2025 an der Braunschweiger Straße (Ausfahrt Westhagen) und an der Heinrich-Nordhoff-Straße; dazu mobil im Stadtgebiet. Auf der A 39 misst die Autobahnpolizei. Angaben nach der Jahresbilanz des Ordnungsamts und Presseberichten (regionalHeute, Januar 2026).

Muss ich für die Beauftragung nach Wolfsburg kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Wolfsburg.

Wer erlässt in Wolfsburg die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Niedersachsen erlassen die Landkreise und kreisfreien Städte die Bußgeldbescheide – die Polizei stellt Verstöße nur fest und gibt sie ab; für Wolfsburg ist das die Bußgeldstelle der Stadt Wolfsburg; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Wolfsburg. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Wolfsburg regelmäßig an das Amtsgericht Wolfsburg.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Wolfsburg?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Wolfsburg?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Braunschweig, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wolfsburg und in der Berufung vor dem Landgericht Braunschweig. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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