WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Wiesbaden

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Wiesbaden, dem Landgericht Wiesbaden und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Wiesbaden
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Wiesbaden – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A66 und A643, Bußgeldbescheid aus Kassel oder Strafbefehl vom Amtsgericht Wiesbaden: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Wiesbaden – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Wiesbaden laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel Erlässt in Hessen außerhalb Frankfurts die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße – auch für Wiesbaden; die Stadt selbst darf nur Verwarnungen mit Verwarngeld aussprechen.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Wiesbaden Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Wiesbaden Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Wiesbaden Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Wiesbaden Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Wiesbaden

Wiesbaden überwacht seinen Verkehr so engmaschig wie kaum eine andere hessische Stadt: Das Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei betreibt nach eigenen Angaben 23 stationäre Messanlagen im Stadtgebiet und misst zusätzlich mobil – aus Messfahrzeugen, vom Stativ und per Laserpistole mit sofortiger Anhaltekontrolle. Seit Juni 2025 kommt ein 180.000 Euro teurer Messanhänger dazu, der wochenlang unbemannt an wechselnden Stellen stehen kann; seine ersten Einsätze fuhr er an der B 455 bei Naurod und am Gustav-Stresemann-Ring.

Den Bußgeldbescheid schreibt trotzdem nicht Wiesbaden: Nach § 3 der hessischen Zuständigkeitsverordnung darf die Landeshauptstadt nur Verwarngelder erheben, die Ahndung darüber hinaus liegt zentral beim Regierungspräsidium Kassel. Auf den Autobahnen A 66, A 643 und A 671 misst ohnehin die Landespolizei – die Polizeiautobahnstation Wiesbaden in Medenbach. Nach einem Einspruch entscheidet das Amtsgericht Wiesbaden als Gericht des Tatorts.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Wiesbaden

Wo wird in Wiesbaden geblitzt?

An 23 stationären Anlagen der Stadt, dazu mobil aus Fahrzeugen, vom Stativ, per Laser mit Anhaltekontrolle und seit 2025 mit einem Messanhänger an wechselnden Standorten. Auf A 66, A 643 und A 671 misst die Polizeiautobahnstation Wiesbaden. Eine vollständige amtliche Standortliste veröffentlicht die Stadt nicht.

Muss ich für die Beauftragung nach Wiesbaden kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Wiesbaden.

Wer erlässt in Wiesbaden die Bußgeldbescheide?

In Hessen ist die Zuständigkeit gebietsbezogen geregelt: Außerhalb Frankfurts erlässt die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel die Bußgeldbescheide – auch für Verstöße in Wiesbaden und unabhängig davon, wer gemessen hat. Die Stadt selbst darf nur Verwarnungen mit Verwarngeld aussprechen. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Wiesbaden regelmäßig an das Amtsgericht Wiesbaden.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Wiesbaden?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Wiesbaden?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wiesbaden und in der Berufung vor dem Landgericht Wiesbaden. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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