Verkehrsrecht für Solingen
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Solingen, dem Landgericht Wuppertal und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Solingen – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A3, Bußgeldbescheid der Stadt Solingen oder Strafbefehl vom Amtsgericht Solingen: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Solingen →
- Rotlichtverstoß in Solingen →
- Abstandsverstoß in Solingen →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Solingen – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Solingen laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Solingen Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Solingen Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Solingen Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Wuppertal Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Wuppertal Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Solingen
In Solingen messen Polizei und städtischer Verkehrsservice nach Angaben der Stadt „Hand in Hand" – mit mobiler Messtechnik. Die Stadt führt dazu eine amtliche, nach Stadtteilen (Burg/Höhscheid, Gräfrath, Ohligs/Aufderhöhe/Merscheid, Solingen-Mitte, Wald) geordnete Liste ihrer Radarmesspunkte und veröffentlicht die Messungen der nächsten Tage vorab. Ein bekannter Messpunkt liegt an der Viehbachtalstraße (L 141n), der innerstädtischen Kraftfahrstraße.
Feste Blitzersäulen sind für Solingen über amtliche Quellen nicht belegt; die Stadt weist ausdrücklich auf mobile Kontrollen hin. Den Bußgeldbescheid erlässt in Nordrhein-Westfalen die Bußgeldstelle der Stadt Solingen – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es nicht.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Solingen
Wo wird in Solingen geblitzt?
Die Stadt misst mobil an einer Vielzahl von Radarmesspunkten, die sie amtlich nach Stadtteilen auflistet – darunter die Viehbachtalstraße (L 141n) und die L 288 in Solingen-Mitte; die Messungen der nächsten Tage veröffentlicht sie vorab auf solingen.de. Stationäre Anlagen sind über amtliche Quellen nicht belegt. Entscheidend für die Verteidigung ist ohnehin die konkrete Messung, nicht der Standort.
Muss ich für die Beauftragung nach Solingen kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Solingen.
Wer erlässt in Solingen die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Solingen also die Bußgeldstelle der Stadt Solingen, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Solingen. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Solingen regelmäßig an das Amtsgericht Solingen.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Solingen?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Solingen?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Wuppertal, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Solingen und in der Berufung vor dem Landgericht Wuppertal. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.