Verkehrsrecht für Schweinfurt
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Schweinfurt, dem Landgericht Schweinfurt und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Schweinfurt – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A70, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Schweinfurt: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Schweinfurt →
- Rotlichtverstoß in Schweinfurt →
- Abstandsverstoß in Schweinfurt →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Schweinfurt – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Schweinfurt laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Schweinfurt Lange hat in Schweinfurt nur die Polizei geblitzt; seit dem Stadtratsbeschluss vom März 2026 führt die Stadt testweise eigene mobile Geschwindigkeitsmessungen ein.
- Amtsgericht Schweinfurt Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Schweinfurt Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Schweinfurt Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Schweinfurt
Schweinfurt war beim Blitzen lange zurückhaltend: Geschwindigkeitsmessungen im Stadtgebiet waren bislang allein Sache der Polizei, die städtische Verkehrsüberwachung am Martin-Luther-Platz kümmerte sich um Parkverstöße, Radverkehr und Fußgängerzonen. Das ändert sich gerade – nach Presseberichten (Radio Gong Würzburg, März 2026) hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung testweise einzuführen, zunächst mit einer dreimonatigen Probephase mobiler Messungen.
Dazu kommt die Autobahnlage: Die A 70 führt nach der Mainquerung bei Oberndorf durch den industriell geprägten Süden der Stadt (Anschlussstellen Schweinfurt-Zentrum und Schweinfurt-Hafen), westlich mündet die A 71 am Dreieck Werntal ein, dahinter verläuft die A 7. Auf allen drei Autobahnen misst die Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck. Polizeiliche Bescheide erlässt die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach, künftige kommunale Bescheide die Stadt; über Einsprüche entscheidet für Verstöße im Stadtgebiet das Amtsgericht Schweinfurt.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Schweinfurt
Wo wird in Schweinfurt geblitzt?
Bisher misst im Stadtgebiet die Polizei; die Stadt steigt nach einem einstimmigen Stadtratsbeschluss vom März 2026 testweise mit mobilen kommunalen Messungen ein (nach Presseberichten zunächst drei Monate). Auf A 70, A 71 und A 7 rund um Schweinfurt kontrolliert die Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck.
Muss ich für die Beauftragung nach Schweinfurt kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Schweinfurt.
Wer erlässt in Schweinfurt die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die Stadt Schweinfurt. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Schweinfurt regelmäßig an das Amtsgericht Schweinfurt.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Schweinfurt?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Schweinfurt?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Schweinfurt, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Schweinfurt und in der Berufung vor dem Landgericht Schweinfurt. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.