Verkehrsrecht für Reutlingen
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Reutlingen, dem Landgericht Tübingen und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Reutlingen – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf B27, B28 und B312, Bußgeldbescheid der Reutlinger Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Amtsgericht Reutlingen: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Reutlingen →
- Rotlichtverstoß in Reutlingen →
- Abstandsverstoß in Reutlingen →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Reutlingen – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Reutlingen laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Reutlingen Ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
- Bußgeldabteilung der Stadt Reutlingen (Amt für öffentliche Ordnung) Als Große Kreisstadt ahndet Reutlingen die Verkehrsverstöße selbst, nicht das Landratsamt. Die Bußgeldabteilung bearbeitet die Verwarnungen und Bußgelder aus den städtischen und polizeilichen Messungen; die Stadt betreibt ein Netz stationärer Blitzersäulen, mobile Messfahrzeuge und einen Enforcement-Trailer.
- Amtsgericht Reutlingen Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Tübingen Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Tübingen Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Reutlingen
Reutlingen ist zwar keine kreisfreie Stadt, ahndet Verkehrsverstöße aber trotzdem selbst: Als Große Kreisstadt ist sie untere Verwaltungsbehörde, ihre Bußgeldabteilung im Amt für öffentliche Ordnung – rund 70 Mitarbeitende – erlässt die Bescheide für das Stadtgebiet, auch bei Messungen der Polizei, nicht das Landratsamt. Die Stadt betreibt ein Netz stationärer Blitzersäulen, drei mobile Messeinheiten und seit 2019 einen Enforcement-Trailer. Nach Presseberichten (Reutlinger General-Anzeiger) gibt es zwar rund 30 Messstandorte, aber nur wenige sind gleichzeitig mit einer Kamera bestückt.
Eine Autobahn führt nicht durch das Stadtgebiet; die Verkehrsachsen sind die B 27, die B 28 und die B 312 mit dem Scheibengipfeltunnel der Ortsumgehung. Über einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt entscheidet das Amtsgericht Reutlingen – die baden-württembergische Sonderzuweisung an das Amtsgericht am Landgerichtssitz gilt nur für Autobahnverstöße, und eine Autobahn gibt es im Stadtgebiet nicht.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Reutlingen
Wo wird in Reutlingen geblitzt?
Nach Presseberichten stehen feste Blitzersäulen unter anderem an der L 383 bei Ohmenhausen, in der Alteburgstraße, in Ohmenhausen (Neue Straße), in Betzingen (Jettenburger Straße) und in Rommelsbach (Kniebisstraße); dauerhaft scharf sind vor allem die Rommelsbacher Straße und die B 28 Richtung Tübingen. Dazu kommen mobile Messungen und ein Enforcement-Trailer an wechselnden Stellen; im Scheibengipfeltunnel gilt Tempo 70.
Muss ich für die Beauftragung nach Reutlingen kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Reutlingen.
Wer erlässt in Reutlingen die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Bußgeldstelle der Stadt Reutlingen – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldabteilung im Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Reutlingen. Über Einsprüche gegen Bescheide der Reutlinger Bußgeldstelle entscheidet das Amtsgericht Reutlingen, in dessen Bezirk die Behörde ihren Sitz hat. Die Autobahn-Sonderzuständigkeit des Amtsgerichts am Landgerichtssitz spielt hier praktisch keine Rolle – durch das Reutlinger Stadtgebiet führt keine Autobahn.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Reutlingen?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Reutlingen?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Tübingen, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Reutlingen und in der Berufung vor dem Landgericht Tübingen. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.