WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Recklinghausen

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Recklinghausen, dem Landgericht Bochum und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Recklinghausen
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Recklinghausen – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A2 und A43, Bußgeldbescheid des Kreises Recklinghausen oder Strafbefehl vom Amtsgericht Recklinghausen: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Recklinghausen – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Recklinghausen laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle des Kreises Recklinghausen Recklinghausen ist kreisangehörig: Als Kreisordnungsbehörde erlässt der Kreis Recklinghausen die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße und für die übrigen Verstöße im fließenden Verkehr. Die Stadt Recklinghausen ahndet nur ihre eigenen Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Recklinghausen Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Recklinghausen Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Bochum Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Bochum Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Recklinghausen

Recklinghausen ist eine kreisangehörige Stadt, und das prägt die Verkehrsüberwachung: Es messen zwei Behörden nebeneinander. Die Stadt Recklinghausen (Fachbereich Ordnung) führt eigene mobile Geschwindigkeitsmessungen durch und veröffentlicht die geplanten Straßen wochenweise, weist aber darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet weitere Kontrollen stattfinden. Der Kreis Recklinghausen betreibt als Kreisordnungsbehörde eine eigene Geschwindigkeitsüberwachung (kreiseigene Messungen) für das gesamte Kreisgebiet.

Für die Verteidigung entscheidend ist, wer gemessen und wer den Bescheid erlassen hat: Die eigenen Messungen der Stadt ahndet die Stadt selbst; polizeilich festgestellte Verstöße und die übrigen Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr ahndet dagegen der Kreis Recklinghausen. Wir prüfen deshalb zuerst, ob die richtige Behörde tätig geworden ist und ob Anhörung und Bescheid von der zuständigen Stelle stammen.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Recklinghausen

Wo wird in Recklinghausen geblitzt?

Sowohl die Stadt Recklinghausen als auch der Kreis Recklinghausen veröffentlichen ihre geplanten mobilen Messstellen wochenweise (Stadt auf recklinghausen.de, Kreis für das Kreisgebiet); nach Presseübersichten wird zusätzlich semistationär und stationär gemessen. Die Listen sind ausdrücklich nicht abschließend – unangekündigte Kontrollen sind jederzeit möglich, auch auf der A 2 und der A 43.

Muss ich für die Beauftragung nach Recklinghausen kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Recklinghausen.

Wer erlässt in Recklinghausen die Bußgeldbescheide?

Recklinghausen ist eine kreisangehörige Stadt, deshalb ist die Zuständigkeit gespalten: Der Kreis Recklinghausen erlässt als Kreisordnungsbehörde die Bescheide für polizeilich festgestellte Verstöße und für die übrigen Verkehrsordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr; nur ihre eigenen Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen ahndet die Stadt Recklinghausen selbst, und sie ist für den ruhenden Verkehr (Parken) zuständig. Beide Bußgeldstellen sitzen in Recklinghausen. Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht Recklinghausen.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Recklinghausen?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Recklinghausen?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Bochum, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Recklinghausen und in der Berufung vor dem Landgericht Bochum. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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