WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Ravensburg

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Ravensburg, dem Landgericht Ravensburg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Ravensburg
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Ravensburg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf B30, B32 und B33, Bußgeldbescheid der Ravensburger Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Amtsgericht Ravensburg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Ravensburg – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Ravensburg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Ravensburg Ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Ravensburg Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Ravensburg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Ravensburg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Ravensburg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Ravensburg

Ravensburg ist zwar keine kreisfreie Stadt, ahndet Verkehrsverstöße aber trotzdem in eigener Regie: Als Große Kreisstadt ist sie untere Verwaltungsbehörde, ihre Bußgeldstelle im Ordnungsamt (Seestraße 32) erlässt die Bescheide für das Stadtgebiet – auch bei Messungen der Polizei, nicht das Landratsamt. Das Ordnungsamt kontrolliert monatlich an 35 bis 45 Stadtstraßen mobil und legt die Ergebnisse offen: Im Januar 2026 wurden rund 29.900 Fahrzeuge gemessen, 1.413 waren zu schnell – daraus wurden 120 Anzeigen, 1.293 Verwarnungen und 2 Fahrverbote.

Dazu kommt ein Netz fester Anlagen, nach Presseberichten (Schwäbische Zeitung, 2018–2025) sechs Standorte, darunter Wangener Straße, Gartenstraße, Schussenstraße und Jahnstraße. Seit dem 4. November 2024 gilt auf vielen Hauptachsen ganztags Tempo 30 aus Lärmschutzgründen – der Jahnstraßen-Blitzer misst seither rund um die Uhr statt nur nachts. Eine Autobahn führt nicht durchs Stadtgebiet; die Verkehrsachsen sind B 30, B 32 und B 33. Wer hier geblitzt wurde, dem verschafft die Akteneinsicht Klarheit über Messgerät und Messbedingungen – genau dort setzen wir an.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Ravensburg

Wo wird in Ravensburg geblitzt?

Fest installiert wird nach Presseberichten unter anderem in der Wangener Straße, Gartenstraße, Schussenstraße und Jahnstraße sowie in Untereschach und Bavendorf gemessen; mobil kontrolliert das Ordnungsamt jeden Monat an 35 bis 45 wechselnden Straßen, zuletzt häufig in der Georgstraße, der Bodenseestraße in Dürnast und im Nessenbach in Schmalegg. Die Stadt veröffentlicht dazu monatliche Auswertungen.

Muss ich für die Beauftragung nach Ravensburg kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Ravensburg.

Wer erlässt in Ravensburg die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Bußgeldstelle der Stadt Ravensburg – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Ravensburg. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Ravensburg regelmäßig an das Amtsgericht Ravensburg.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Ravensburg?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Ravensburg?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Ravensburg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Ravensburg und in der Berufung vor dem Landgericht Ravensburg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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