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Verkehrsrecht für Oberhausen

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Oberhausen, dem Landgericht Duisburg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Oberhausen
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Oberhausen – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A2, A3, A42 und A516, Bußgeldbescheid der Stadt Oberhausen oder Strafbefehl vom Amtsgericht Oberhausen: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Oberhausen – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Oberhausen laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Oberhausen Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
  • Fachbereich Ordnungswidrigkeiten der Stadt Oberhausen Verfolgt und ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, einschließlich der Geschwindigkeitsüberwachung. Eine Vorankündigung der Messstellen gibt es nicht – mit Kontrollen ist nach Angaben der Stadt ständig im gesamten Stadtgebiet zu rechnen.
  • Amtsgericht Oberhausen Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Duisburg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Duisburg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Oberhausen

Die Stadt Oberhausen ist als Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig, einschließlich der Geschwindigkeitsüberwachung; der Fachbereich Ordnungswidrigkeiten sitzt im Rathaus an der Schwartzstraße. Anders als einige Nachbarstädte veröffentlicht Oberhausen keine Vorschau seiner Messstellen: Nach Angaben der Stadt ist im gesamten Stadtgebiet jederzeit mit Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen; für die Polizei gilt seit dem Landeserlass von Februar 2024 ohnehin keine Ankündigungspflicht.

Den Bußgeldbescheid erlässt in Nordrhein-Westfalen die Ordnungsbehörde am Tatort, in Oberhausen also die städtische Bußgeldstelle, gleich ob Stadt oder Polizei gemessen hat; eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es nicht. Über Einsprüche entscheidet das Amtsgericht Oberhausen, das zum Landgericht Duisburg und zum Oberlandesgericht Düsseldorf gehört.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Oberhausen

Wo wird in Oberhausen geblitzt?

Die Stadt kündigt ihre Messstellen nicht an – mit Kontrollen ist im gesamten Stadtgebiet jederzeit zu rechnen. Nach Presseberichten stehen an der Werksgasthauskreuzung in Oberhausen-Mitte (Mülheimer Straße/Essener Straße und Essener Straße/Konrad-Adenauer-Allee) zwei stationäre Geschwindigkeitsanlagen. Hinweise auf Raserstrecken nimmt die Stadt unter raser@oberhausen.de entgegen.

Muss ich für die Beauftragung nach Oberhausen kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Oberhausen.

Wer erlässt in Oberhausen die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Oberhausen also die Bußgeldstelle der Stadt Oberhausen, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Oberhausen (Fachbereich Ordnungswidrigkeiten). Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Oberhausen regelmäßig an das Amtsgericht Oberhausen.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Oberhausen?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Oberhausen?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Duisburg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Oberhausen und in der Berufung vor dem Landgericht Duisburg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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