WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Neu-Ulm

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Neu-Ulm, dem Landgericht Memmingen und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Neu-Ulm
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Neu-Ulm – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf B10, B28 und B30, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Neu-Ulm: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Neu-Ulm – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Neu-Ulm laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Neu-Ulm Die Stadt misst selbst – mit vier stationären Blitzsäulen, einer neuen Anlage an der Memminger Straße, einem semistationären Messanhänger und eigenem Messfahrzeug.
  • Amtsgericht Neu-Ulm Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Memmingen Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Memmingen Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Neu-Ulm

Neu-Ulm gehört zu den bayerischen Städten, die Geschwindigkeit konsequent in eigener Regie überwachen: Die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt kontrolliert mit 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ruhenden und fließenden Verkehr, abgestimmt mit der Polizeiinspektion Neu-Ulm. Die Stadt betreibt vier stationäre Blitzsäulen in der Ringstraße und an der B 28, seit August 2023 zusätzlich den semistationären Blitzer-Trailer „Simba" – und hat im Juli 2025 noch einmal aufgerüstet: mit einer neuen stationären Anlage in der Memminger Straße am Stadtquartier Wiley, die beidseitig je zwei Fahrspuren erfasst, sowie einem neuen mobilen Messfahrzeug für Kontrollen an Schulen und Kindergärten.

Besonderheit der Doppelstadt: Mitten durch Ulm/Neu-Ulm verläuft die Landesgrenze. Wer auf der Neu-Ulmer Seite geblitzt wird, bekommt seinen Bescheid von der Stadt Neu-Ulm (kommunale Messung) oder von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach (Polizeimessung) – wenige Meter weiter, auf Ulmer Seite, gelten dagegen die baden-württembergischen Zuständigkeiten. Für die Verteidigung ist das keine Formalie: Zuständige Behörde, Einspruchsweg und zuständiges Gericht hängen davon ab, auf welcher Seite der Donau die Messstelle stand.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Neu-Ulm

Wo wird in Neu-Ulm geblitzt?

Stationär in der Ringstraße, an der B 28 und seit Juli 2025 in der Memminger Straße am Wiley (beidseitig je zwei Fahrspuren); dazu wechselnde Standorte des städtischen Blitzer-Trailers „Simba" und des Messfahrzeugs, bevorzugt an Schulen und Kindergärten. Die Polizei misst zusätzlich und unangekündigt – ihre Fälle bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach.

Muss ich für die Beauftragung nach Neu-Ulm kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Neu-Ulm.

Wer erlässt in Neu-Ulm die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die Stadt Neu-Ulm. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Neu-Ulm regelmäßig an das Amtsgericht Neu-Ulm.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Neu-Ulm?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Neu-Ulm?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Memmingen, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Neu-Ulm und in der Berufung vor dem Landgericht Memmingen. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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