Verkehrsrecht für Mannheim
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Mannheim, dem Landgericht Mannheim und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Mannheim – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A6, A656 und A659, Bußgeldbescheid der Mannheimer Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Amtsgericht Mannheim: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Mannheim →
- Rotlichtverstoß in Mannheim →
- Abstandsverstoß in Mannheim →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Mannheim – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Mannheim laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Mannheim Ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Mannheim Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Mannheim Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Mannheim Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Mannheim Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Mannheim
Mannheim spielt bei der Geschwindigkeitsüberwachung mit offenen Karten – zumindest teilweise: Der Fachbereich Sicherheit und Ordnung veröffentlicht die Messstellen seiner mobilen Tempokontrollen jede Woche vorab auf mannheim.de und im Bürgerbrief, kurzfristige Zusatzmessungen bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. Rund 50 Außendienstkräfte überwachen den Verkehr, an Gefahrenstellen stehen stationäre Anlagen für Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße. Nach Presseberichten (Mannheim24, 2025/2026) sind aktuell acht fest installierte Blitzer, mehrere teilstationäre Messanhänger und zwei Messfahrzeuge im Einsatz – zuletzt mit klarem Ausbaukurs: 2025 kam ein fünfter Anhänger dazu, seit Februar 2026 eine weitere teilstationäre Anlage.
Für den Bußgeldbescheid kommt es in Mannheim darauf an, wo gemessen wurde: Verstöße im Stadtgebiet ahndet die Bußgeldbehörde der Stadt Mannheim (Karl-Ludwig-Straße 28–30) – das gilt auch, wenn die Polizei gemessen hat. Nur für die Autobahnen A 6, A 656 und A 659 ist landesweit die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Über einen Einspruch entscheidet in beiden Fällen regelmäßig das Amtsgericht Mannheim: bei städtischen Bescheiden als Gericht am Sitz der Behörde, bei Autobahnverstößen im Landgerichtsbezirk Mannheim kraft der Sonderzuweisung an das Amtsgericht am Landgerichtssitz des Messorts (§ 28 ZuVOJu).
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Mannheim
Wo wird in Mannheim geblitzt?
Die Stadt veröffentlicht die Messstellen ihrer mobilen Geschwindigkeitskontrollen wöchentlich vorab auf mannheim.de; kurzfristige Änderungen bleiben möglich. Dazu kommen nach Presseberichten acht feste Anlagen an Unfallschwerpunkten sowie Messanhänger, die unangekündigt wechseln. Auf A 6, A 656 und A 659 messen Polizei und Regierungspräsidium zusätzlich – ohne Vorankündigung.
Muss ich für die Beauftragung nach Mannheim kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Mannheim.
Wer erlässt in Mannheim die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Bußgeldstelle der Stadt Mannheim – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Mannheim. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Mannheim regelmäßig an das Amtsgericht Mannheim.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Mannheim?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Mannheim?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Mannheim, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Mannheim und in der Berufung vor dem Landgericht Mannheim. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.