Verkehrsrecht für Magdeburg
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Magdeburg, dem Landgericht Magdeburg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Magdeburg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A2 und A14, Bußgeldbescheid aus Magdeburg oder Strafbefehl vom Amtsgericht Magdeburg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Magdeburg →
- Rotlichtverstoß in Magdeburg →
- Abstandsverstoß in Magdeburg →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Magdeburg – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Magdeburg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt (Magdeburg) Beim Technischen Polizeiamt angesiedelt (Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt) – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße im ganzen Land, auch auf den Autobahnen. Die eigenen Messungen der Stadt Magdeburg ahndet die Stadt selbst.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Magdeburg (Ordnungsamt) Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt misst die Geschwindigkeit selbst und veröffentlicht seine beabsichtigten Messstellen wöchentlich (freitags); die Bußgeldabteilung des Ordnungsamts ahndet diese Verstöße. Polizeiliche Messungen und alle Autobahnverstöße gehen an die Zentrale Bußgeldstelle im Technischen Polizeiamt.
- Amtsgericht Magdeburg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Magdeburg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Magdeburg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Magdeburg
Magdeburg überwacht die Geschwindigkeit in eigener Regie: Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt misst mit eigenen Anlagen und veröffentlicht seine beabsichtigten mobilen Messstellen jede Woche freitags amtlich im Stadtportal. Die kommunalen Messungen ahndet die Bußgeldabteilung des Ordnungsamts; polizeilich festgestellte Verstöße und alle Verstöße auf den Autobahnen A 2 und A 14 erlässt die Zentrale Bußgeldstelle beim Technischen Polizeiamt – die ebenfalls in Magdeburg sitzt.
Für die Verteidigung ist die wöchentliche Standortveröffentlichung ein doppelter Ansatzpunkt: Sie zeigt, wo die Stadt schwerpunktmäßig misst, und macht zugleich prüfbar, ob eine Messung überhaupt am angekündigten, verkehrsrechtlich angeordneten Ort stattfand. Über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Magdeburg als Gericht des Tatorts.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Magdeburg
Wo wird in Magdeburg geblitzt?
Das Ordnungsamt Magdeburg veröffentlicht seine beabsichtigten mobilen Messstellen wöchentlich (freitags) im Stadtportal; nach Presseberichten zählt der Magdeburger Ring (B 71, Neustädter Feld) seit Jahren zu den Schwerpunkten. Auf der A 2 und der A 14 misst die Polizei. Die angekündigten Standorte können sich verkehrsbedingt verschieben.
Muss ich für die Beauftragung nach Magdeburg kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Magdeburg.
Wer erlässt in Magdeburg die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die Polizei festgestellt hat, und für alle Verstöße auf den Autobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle beim Technischen Polizeiamt (Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt) in Magdeburg zuständig; die eigenen Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen der Stadt Magdeburg ahndet die Stadt selbst; für kommunale Messungen die Landeshauptstadt Magdeburg mit der Bußgeldabteilung des Ordnungsamts. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Magdeburg regelmäßig an das Amtsgericht Magdeburg.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Magdeburg?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Magdeburg?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Magdeburg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Magdeburg und in der Berufung vor dem Landgericht Magdeburg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.