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Verkehrsrecht für Ludwigshafen am Rhein

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Ludwigshafen
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Ludwigshafen am Rhein – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A650, A65 und B9, Bußgeldbescheid aus Speyer oder Strafbefehl vom Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Ludwigshafen am Rhein – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Ludwigshafen am Rhein laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle der Polizei Rheinland-Pfalz (Speyer) Beim Polizeipräsidium Rheinpfalz angesiedelt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Rheinland-Pfalz.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Ludwigshafen am Rhein Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Frankenthal (Pfalz) Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Ludwigshafen am Rhein

Ludwigshafen fährt bei der Geschwindigkeitsüberwachung ein bemerkenswert transparentes Modell: Die Stadtverwaltung kündigt ihre mobilen Radarkontrollen Woche für Woche öffentlich an – als Liste, welche Stadtteile an welchem Wochentag kontrolliert werden, von Oggersheim über Friesenheim bis Rheingönheim. Verlassen sollte man sich darauf nicht: Die Stadt behält sich kurzfristige Änderungen vor, und die Polizei misst grundsätzlich unangekündigt – zuletzt etwa monatelang auf der L 523 (Carl-Bosch-Straße), wo nach Presseberichten binnen fünf Monaten über 9.000 Verstöße registriert wurden. Dazu kommen nach Presseberichten sieben stationäre Blitzer, unter anderem am Kaiserwörthdamm und an der A 650.

Rechtlich läuft in Rheinland-Pfalz alles zweigleisig: Verstöße, die die Stadt selbst misst, ahndet die Stadt Ludwigshafen auch selbst als eigene Bußgeldbehörde. Von der Polizei festgestellte Verstöße ahndet dagegen landesweit die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer, die zum Polizeipräsidium Rheinpfalz gehört. Für den Einspruch gilt in beiden Fällen: Es entscheidet das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein – in zweiter Instanz geht es zum Landgericht Frankenthal (Pfalz), nicht etwa zu einem Ludwigshafener Landgericht, denn ein solches gibt es nicht.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Ludwigshafen am Rhein

Wo wird in Ludwigshafen geblitzt?

Die Stadt veröffentlicht wöchentlich, in welchen Stadtteilen ihre mobilen Radarkontrollen stattfinden – ohne genaue Straßenangabe und mit Änderungsvorbehalt. Nach Presseberichten stehen zudem sieben stationäre Blitzer im Stadtgebiet, u. a. am Kaiserwörthdamm (B 44) und an der A 650. Die Polizei kontrolliert zusätzlich und unangekündigt, auf den Autobahnen die Polizeiautobahnstation Ruchheim.

Muss ich für die Beauftragung nach Ludwigshafen am Rhein kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein.

Wer erlässt in Ludwigshafen am Rhein die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die Polizei festgestellt hat, ist in Rheinland-Pfalz die Zentrale Bußgeldstelle beim Polizeipräsidium Rheinpfalz (Speyer) zuständig; für kommunale Messungen die Bußgeldstelle der Stadt Ludwigshafen. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Ludwigshafen am Rhein regelmäßig an das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Ludwigshafen am Rhein?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz), in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein und in der Berufung vor dem Landgericht Frankenthal (Pfalz). Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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