Verkehrsrecht für Leverkusen
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Leverkusen, dem Landgericht Köln und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Leverkusen – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A1, A3 und A59, Bußgeldbescheid der Stadt Leverkusen oder Strafbefehl vom Amtsgericht Leverkusen: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Leverkusen →
- Rotlichtverstoß in Leverkusen →
- Abstandsverstoß in Leverkusen →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Leverkusen – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Leverkusen laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Leverkusen Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Leverkusen Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Leverkusen Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Köln Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Köln Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Leverkusen
Leverkusen kontrolliert die Geschwindigkeit seit 1993 auch stationär: Nach Angaben der Stadt gibt es derzeit fünf stationäre Messstandorte, die mit Lasermessgeräten arbeiten. Dazu misst die kommunale Verkehrsüberwachung mobil – nach der städtischen Bilanz mit fünf semistationären Anhängern und zwei Radarwagen, mit Schwerpunkt vor Altenheimen, Kindergärten und Schulen. Die Messstellenpläne veröffentlicht die Stadt wöchentlich vorab.
Die Dimension: 2025 registrierte die Stadt rund 85.000 Geschwindigkeitsverstöße, etwa 1.000 weniger als 2024. Die kommunale Verkehrsüberwachung wartet die Anlagen und plant die Einsätze, die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt ahndet die Verstöße – auch bei Polizeimessungen, denn eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Leverkusen
Wo wird in Leverkusen geblitzt?
Stationär an fünf mit Lasertechnik betriebenen Messstandorten, mobil mit fünf semistationären Anhängern und zwei Radarwagen an wechselnden Stellen – die Wochenpläne veröffentlicht die Stadt vorab auf leverkusen.de. Schwerpunkte sind Altenheime, Kindergärten und Schulen. Für die Verteidigung zählt weniger der Standort als die fehlerfreie Messung.
Muss ich für die Beauftragung nach Leverkusen kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Leverkusen.
Wer erlässt in Leverkusen die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Leverkusen also die Bußgeldstelle der Stadt Leverkusen, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Leverkusen. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Leverkusen regelmäßig an das Amtsgericht Leverkusen.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Leverkusen?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Leverkusen?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Köln, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Leverkusen und in der Berufung vor dem Landgericht Köln. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.