Verkehrsrecht für Krefeld
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Krefeld, dem Landgericht Krefeld und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Krefeld – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A57 und A44, Bußgeldbescheid der Stadt Krefeld oder Strafbefehl vom Amtsgericht Krefeld: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Krefeld →
- Rotlichtverstoß in Krefeld →
- Abstandsverstoß in Krefeld →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Krefeld – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Krefeld laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Krefeld Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Krefeld Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Krefeld Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Krefeld Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Krefeld Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Krefeld
Krefeld überwacht den fließenden Verkehr über den Fachbereich Sicherheit und Ordnung: Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (Elbestraße 7) misst mit eigenen Messfahrzeugen an wechselnden Standorten, seit 2023 zusätzlich mit einem semistationären Enforcement-Trailer, der nach dem Aufbau mehrere Tage autonom arbeitet. Nach Presseberichten (WZ, Extra-Tipp) messen Stadt und Polizei gemeinsam im gesamten Stadtgebiet; die städtischen Kontrollstandorte werden wochenweise vorab angekündigt, die Polizei ist daran nicht gebunden.
Den Bescheid erlässt in Krefeld die Bußgeldstelle der Stadt – die selbst gemessenen Verstöße bearbeitet das Team „Überwachung fließender Verkehr", die polizeilich festgestellten die allgemeine Bußgeldstelle; eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es in NRW nicht. Für die Verteidigung zählt die einzelne Messung: Eichung, Aufbau und Auswertung prüfen wir nach Akteneinsicht.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Krefeld
Wo wird in Krefeld geblitzt?
Mobil mit städtischen Messfahrzeugen und seit 2023 mit einem semistationären Enforcement-Trailer an wechselnden Standorten; die Stadt kündigt ihre Kontrollstandorte nach Presseberichten wochenweise an, die Polizei misst zusätzlich unangekündigt. Eine amtliche Liste fester Anlagen veröffentlicht die Stadt nicht.
Muss ich für die Beauftragung nach Krefeld kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Krefeld.
Wer erlässt in Krefeld die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Krefeld also die Bußgeldstelle der Stadt Krefeld, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Krefeld. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Krefeld regelmäßig an das Amtsgericht Krefeld.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Krefeld?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Krefeld?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Krefeld, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Krefeld und in der Berufung vor dem Landgericht Krefeld. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.