Verkehrsrecht für Kiel
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Kiel, dem Landgericht Kiel und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Kiel – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A215 und A210, Bußgeldbescheid der Stadt Kiel oder Strafbefehl vom Amtsgericht Kiel: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Kiel →
- Rotlichtverstoß in Kiel →
- Abstandsverstoß in Kiel →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Kiel – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Kiel laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Kiel Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. In Schleswig-Holstein gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Die kreisfreien Städte und Kreise ahnden die Verkehrsordnungswidrigkeiten selbst, die Polizei stellt den Verstoß nur fest.
- Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt Kiel Ordnungsamt der Stadt (Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle) – misst die Geschwindigkeit vor allem zur Schulwegsicherung und überwacht ausgewählte Kreuzungen mit stationären Rotlichtanlagen; für alle übrigen Kontrollen im fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig.
- Amtsgericht Kiel Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Kiel Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Kiel Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Kiel
In Kiel ist die Verkehrsüberwachung geteilt: Die Landeshauptstadt misst mit ihrem Ordnungsamt (Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle, Fabrikstraße 8–10) die Geschwindigkeit vor allem zur Schulwegsicherung und überwacht ausgewählte Kreuzungen mit stationären Rotlichtanlagen. Für alle übrigen Kontrollen im fließenden Verkehr – und damit auch auf den Autobahnen A 215 und A 210 rund um die Stadt – ist die Polizei zuständig.
Schleswig-Holstein kennt keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bußgeldbescheid erlässt die kreisfreie Stadt Kiel, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat. Die Polizei stellt den Verstoß nur fest und gibt das Verfahren an die Stadt ab; über einen Einspruch entscheidet für Verstöße im Stadtgebiet das Amtsgericht Kiel.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Kiel
Wo wird in Kiel geblitzt?
Die Stadt misst die Geschwindigkeit vor allem an Schulwegen und dort, wo Tempoüberschreitungen bekannt sind; zusätzlich überwacht sie ausgewählte Kreuzungen mit stationären Rotlichtanlagen. Den übrigen fließenden Verkehr, auch auf der A 215 und der A 210, kontrolliert die Polizei. Eine laufend gepflegte amtliche Standortliste veröffentlicht die Stadt nicht.
Muss ich für die Beauftragung nach Kiel kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Kiel.
Wer erlässt in Kiel die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Schleswig-Holstein gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die kreisfreie Stadt oder der Kreis, in Kiel also die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Kiel, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Kiel. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Kiel regelmäßig an das Amtsgericht Kiel.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Kiel?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Kiel?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Kiel, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Kiel und in der Berufung vor dem Landgericht Kiel. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.