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Verkehrsrecht für Hersbruck

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Hersbruck, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Kanzlei in der Region Sitz in Erlangen, vor Ort bei Terminen in Hersbruck
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Hersbruck – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf B14 und A9, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Hersbruck: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Hersbruck – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Hersbruck laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Hersbruck Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Hersbruck Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Nürnberg-Fürth Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Hersbruck

Hersbruck ist der Verwaltungssitz der kommunalen Verkehrsüberwachung für das Nürnberger Land: Im Rathaus am Unteren Markt arbeitet die Geschäftsstelle des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land, dem neben Hersbruck die Städte Lauf und Röthenbach, der Markt Schnaittach sowie die Gemeinden Happurg, Rückersdorf und Schwaig angehören. Schon vor der Verbandsgründung im Jahr 2020 erledigte die Stadt die Bußgeld-Innendienstarbeit für Nachbargemeinden – etwa seit 2017 für die Parkraumüberwachung des Markts Schnaittach.

Der Schwerpunkt der kommunalen Überwachung liegt auf dem ruhenden Verkehr; eine kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ist für das Hersbrucker Stadtgebiet nicht belegt – nach Presseberichten (2020) ließ innerhalb des Verbands zunächst nur Lauf auch den fließenden Verkehr überwachen. Geblitzt wird in Hersbruck deshalb von der Polizei: Die Polizeiinspektion Hersbruck betreut rund 295 Quadratkilometer mit etwa 38.000 Einwohnern, die B 14 umgeht die Stadt als Kraftfahrstraße. Polizeiliche Bescheide erlässt die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach; über Einsprüche entscheidet das Amtsgericht Hersbruck, dessen Bezirk sich mit dem Landkreis Nürnberger Land deckt.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Hersbruck

Wo wird in Hersbruck geblitzt?

Geschwindigkeitsmessungen führt in Hersbruck die Polizei durch – feste Blitzer sind nicht belegt, gemessen wird mobil. Die kommunale Verkehrsüberwachung des Zweckverbands mit Sitz im Hersbrucker Rathaus kümmert sich vor allem um Parkverstöße; deren Bescheide kommen dann tatsächlich aus Hersbruck selbst, Tempo-Bescheide dagegen von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach.

Muss ich für die Beauftragung nach Hersbruck kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Hersbruck.

Wer erlässt in Hersbruck die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Hersbruck. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Hersbruck regelmäßig an das Amtsgericht Hersbruck.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Hersbruck?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Hersbruck?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hersbruck und in der Berufung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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