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Verkehrsrecht für Herne

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Herne, dem Landgericht Bochum und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Herne
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Herne – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A42 und A43, Bußgeldbescheid der Stadt Herne oder Strafbefehl vom Amtsgericht Herne: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Herne – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Herne laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Herne Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Herne Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Herne Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Herne hat zwei Amtsgerichte: das Amtsgericht Herne für die Stadtbezirke Herne-Mitte und Sodingen, das Amtsgericht Herne-Wanne für Wanne-Eickel. Auf den Sitz der Bußgeldbehörde kommt es bei Einsprüchen nicht an: Nach der NRW-Zuständigkeitsverordnung (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung mit Anlage 3) verhandelt jedes der beiden Gerichte die Bußgeldsachen aus seinem eigenen Bezirk – ein Blitzer in Herne-Mitte oder Sodingen führt zum Amtsgericht Herne (Berliner Platz), einer in Wanne oder Eickel zum Amtsgericht Herne-Wanne.
  • Staatsanwaltschaft Bochum Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Bochum Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Herne

Als kreisfreie Stadt ist Herne für die Verkehrsüberwachung selbst zuständig: Der Fachbereich Öffentliche Ordnung misst mobil aus mehreren Messfahrzeugen und betreibt seit April 2024 zusätzlich einen semistationären Messanhänger, der Gefahrenstellen nach Presseberichten (halloherne, 2024) auch nachts dauerhaft überwacht. Die geplanten Messstellen veröffentlicht die Stadt wochenweise auf herne.de, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet mit weiteren, nicht aufgelisteten Kontrollen zu rechnen ist.

Daneben stehen drei stationäre Anlagen: zwei Geschwindigkeitsmesser an der Wakefieldstraße und an der Sodinger Straße (Ecke Lütgebruch) sowie ein Rotlichtblitzer an der Kreuzung Holsterhauser Straße/Westring. Den Massenbetrieb zeigen die Zahlen: 2023 blitzte die Stadt nach Presseberichten (halloherne) 73.355 Fahrzeuge und stellte rund 2,74 Millionen Euro in Rechnung – Zustellung, Fristen und Messtechnik gehören deshalb in jede Prüfung.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Herne

Wo wird in Herne geblitzt?

Die Stadt veröffentlicht ihre geplanten mobilen Messstellen wöchentlich auf herne.de, sortiert nach Straßen – die Liste ist aber ausdrücklich nicht abschließend. Fest installiert sind nach Angaben des Stadtmagazins inHerne zwei Geschwindigkeitsanlagen (Wakefieldstraße, Sodinger Straße/Lütgebruch) und ein Rotlichtblitzer (Holsterhauser Straße/Westring); dazu kommt ein semistationärer Messanhänger an wechselnden Gefahrenstellen.

Muss ich für die Beauftragung nach Herne kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Herne.

Wer erlässt in Herne die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Herne also die Bußgeldstelle der Stadt Herne, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Herne. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht des Tatort-Bezirks – für Herne-Mitte und Sodingen an das Amtsgericht Herne, für Wanne und Eickel an das Amtsgericht Herne-Wanne (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung NRW mit Anlage 3).

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Herne?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Herne?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Bochum, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Herne und in der Berufung vor dem Landgericht Bochum. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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