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Verkehrsrecht für Heilbronn

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Heilbronn, dem Landgericht Heilbronn und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Heilbronn
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Heilbronn – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A6 und A81, Bußgeldbescheid der Heilbronner Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Amtsgericht Heilbronn: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Heilbronn – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Heilbronn laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle im Ordnungsamt der Stadt Heilbronn Ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
  • Bußgeldstelle der Stadt Heilbronn (Ordnungsamt) Die Stadt betreibt ein Netz stationärer Messanlagen und zwei mobile Messfahrzeuge; die Standorte stimmt das Ordnungsamt mit der Verkehrsbehörde und der Polizei ab. An der Kreuzung Südstraße/Rosenbergstraße misst eine Kombianlage zugleich Geschwindigkeit und Rotlicht.
  • Amtsgericht Heilbronn Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Heilbronn Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Heilbronn Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Heilbronn

In Heilbronn liegt die Verkehrsüberwachung in kommunaler Hand: Die Bußgeldstelle im Ordnungsamt der Stadt (Weststraße 53) ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet – nach dem baden-württembergischen Zuständigkeitsmuster auch dann, wenn die Polizei gemessen hat. Die Stadt unterhält ein Netz stationärer Messanlagen und setzt daneben zwei mobile Messfahrzeuge ein; wo mobil gemessen wird, stimmt das Ordnungsamt mit der Verkehrsbehörde und der Polizei ab. An der Kreuzung Südstraße/Rosenbergstraße steht eine Kombianlage, die zugleich Geschwindigkeit und Rotlicht erfasst.

Für Verstöße auf den Autobahnen rund um Heilbronn – die A 6 quert den Norden über die Neckartalbrücke, die A 81 umfährt die Stadt östlich – erlässt dagegen die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe den Bescheid. Wer den Absender seines Bescheids kennt, weiß also schon, wo gemessen wurde. Über einen Einspruch entscheidet für Verstöße im Stadtgebiet das Amtsgericht Heilbronn, das zugleich Sitz des Landgerichts Heilbronn ist.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Heilbronn

Wo wird in Heilbronn geblitzt?

Nach Angaben der Stadt stehen stationäre Anlagen unter anderem an der Allee, in der Charlottenstraße, der Neckarsulmer Straße, der Stuttgarter Straße und der Südstraße sowie in den Stadtteilen Böckingen (Großgartacher Straße), Kirchhausen (Schlossstraße), Klingenberg (Theodor-Heuss-Straße) und Frankenbach (Würzburger Straße); dazu kommen zwei mobile Messfahrzeuge an wechselnden Stellen. Eine amtliche Gesamtliste mit Tagesaktualität gibt es nicht.

Muss ich für die Beauftragung nach Heilbronn kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Heilbronn.

Wer erlässt in Heilbronn die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Bußgeldstelle im Ordnungsamt der Stadt Heilbronn – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle im Ordnungsamt der Stadt Heilbronn. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Heilbronn regelmäßig an das Amtsgericht Heilbronn.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Heilbronn?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Heilbronn?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Heilbronn, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Heilbronn und in der Berufung vor dem Landgericht Heilbronn. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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