Verkehrsrecht für Heidelberg
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Heidelberg, dem Landgericht Heidelberg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Heidelberg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A5 und A656, Bußgeldbescheid der Heidelberger Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Amtsgericht Heidelberg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Heidelberg →
- Rotlichtverstoß in Heidelberg →
- Abstandsverstoß in Heidelberg →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Heidelberg – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Heidelberg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle im Rechtsamt der Stadt Heidelberg Ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Heidelberg Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Heidelberg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Heidelberg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Heidelberg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Heidelberg
Heidelberg fährt das Gegenmodell zu Mannheim: Die Stadt kündigt ihre Geschwindigkeitsmessungen nicht an und erklärt ausdrücklich, ihre Messstrategie nicht offenzulegen. Gemessen wird durch den Gemeindevollzugsdienst des Amts für Mobilität – mit einem seit 2022 angemieteten Messanhänger für Gefahrenstellen und Lärmschwerpunkte (Ersteinsatz: B 37 am Neckarmünzplatz) und mit stationären Säulen, die seit 2023 für rund 372.000 Euro schrittweise auf Lasertechnik umgerüstet wurden. Amtlich bestätigt sind dabei vier Standorte: die neue Säule an der Rohrbacher Straße (Höhe Zähringer Straße) sowie erneuerte Anlagen an der Römerstraße 7, der Karlsruher Straße und der Kreuzung Karlsruher Straße/Christian-Bitter-Straße.
Bußgeldbescheide für Verstöße im Stadtgebiet erlässt die Bußgeldstelle im Rechtsamt der Stadt Heidelberg – auch wenn die Polizei gemessen hat; für den fließenden Verkehr verweist die Stadt auf die Verkehrspolizeiinspektion in Mannheim. Nur auf den Autobahnen – der A 656, die als Stadtautobahn bis Bergheim führt, und der A 5 am westlichen Stadtrand – ist die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Karlsruhe zuständig. Über den Einspruch entscheidet in beiden Fällen regelmäßig das Amtsgericht Heidelberg – bei Autobahnverstößen kraft der Sonderzuweisung an das Amtsgericht am Landgerichtssitz des Messorts (§ 28 ZuVOJu).
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Heidelberg
Kündigt Heidelberg seine Blitzer an?
Nein. Anders als Mannheim oder Karlsruhe veröffentlicht Heidelberg weder die Standorte der mobilen Messungen noch eine vollständige Liste der stationären Anlagen – die Stadt beruft sich ausdrücklich auf ihre Messstrategie. Bekannt sind nur einzelne, amtlich bestätigte Säulenstandorte wie die Rohrbacher Straße und die Karlsruher Straße.
Muss ich für die Beauftragung nach Heidelberg kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Heidelberg.
Wer erlässt in Heidelberg die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Bußgeldstelle im Rechtsamt der Stadt Heidelberg – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle im Rechtsamt der Stadt Heidelberg. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Heidelberg regelmäßig an das Amtsgericht Heidelberg.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Heidelberg?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Heidelberg?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Heidelberg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Heidelberg und in der Berufung vor dem Landgericht Heidelberg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.