Verkehrsrecht für Hamm
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Hamm, dem Landgericht Dortmund und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Hamm – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A2, Bußgeldbescheid der Stadt Hamm oder Strafbefehl vom Amtsgericht Hamm: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Hamm →
- Rotlichtverstoß in Hamm →
- Abstandsverstoß in Hamm →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Hamm – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Hamm laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Stadt Hamm Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Hamm Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Hamm Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Das Oberlandesgericht Hamm hat zwar seinen Sitz in Hamm, ist aber nicht die nächsthöhere Instanz des Amtsgerichts Hamm: In Zivil- und Strafsachen steht über dem Amtsgericht Hamm zunächst das Landgericht Dortmund; in Bußgeldsachen geht die Rechtsbeschwerde dagegen direkt zum Oberlandesgericht Hamm.
- Staatsanwaltschaft Dortmund Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Dortmund Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Hamm
Hamm ist eine kreisfreie Stadt und überwacht den Verkehr überdurchschnittlich intensiv: Das Ordnungsamt betreibt nach Presseübersichten (HammWiki) rund 13 stationäre Standorte mit modernen Turmblitzern sowie drei Enforcement-Trailer – semistationäre Messanhänger des Herstellers Vitronic, die seit 2018 im Einsatz sind und tagelang autonom messen. Die geplanten mobilen Schwerpunkte veröffentlicht die Stadt wöchentlich auf hamm.de, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet, auch sonn- und feiertags und nachts, mit Messungen zu rechnen ist.
Der Ertrag ist hoch: 2024 registrierte die Stadt nach Presseberichten (Radio Lippewelle Hamm) 155.764 Tempoverstöße, rund 20 Prozent mehr als im Vorjahr, und nahm 7,5 Millionen Euro ein – mit der Polizei zusammen knapp 8 Millionen. Spitzenreiter war die Adenauerallee, wo nach Umstellung auf Tempo 30 in einem halben Jahr fast 8.000 Auslösungen zusammenkamen. Bei diesen Fallzahlen lohnt die Prüfung von Beschilderung, Anordnung und Messung besonders.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Hamm
Wo wird in Hamm geblitzt?
Die Stadt Hamm veröffentlicht ihre wöchentlichen Messschwerpunkte auf hamm.de/blitzer – das sind aber ausdrücklich nur Schwerpunkte; gemessen wird im gesamten Stadtgebiet, auch nachts und an Feiertagen. Fest installiert sind nach Presseübersichten rund 13 stationäre Anlagen; dazu kommen drei Enforcement-Trailer an wechselnden Gefahrenstellen und mobile Messungen von Stadt und Polizei.
Muss ich für die Beauftragung nach Hamm kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Hamm.
Wer erlässt in Hamm die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Hamm also die Bußgeldstelle der Stadt Hamm, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Hamm. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Hamm regelmäßig an das Amtsgericht Hamm.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Hamm?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Hamm?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Dortmund, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Hamm und in der Berufung vor dem Landgericht Dortmund. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.