WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Gelsenkirchen

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen, dem Landgericht Essen und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Gelsenkirchen
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Gelsenkirchen – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A2 und A42, Bußgeldbescheid der Stadt Gelsenkirchen oder Strafbefehl vom Amtsgericht Gelsenkirchen: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Gelsenkirchen – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Gelsenkirchen laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Gelsenkirchen Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Landesbußgeldstelle: Zuständig ist stets die Ordnungsbehörde am Tatort, gleich ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat.
  • Bußgeldstelle der Stadt Gelsenkirchen (Referat Recht) Bearbeitet die Verfahren aus der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung und die übrigen Verkehrsordnungswidrigkeiten – die Messstellen der städtischen Radarwagen kündigt die Stadt regelmäßig per Pressemeldung an.
  • Amtsgericht Gelsenkirchen Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Seit dem 1. Januar 2016 ist das Amtsgericht Gelsenkirchen für das gesamte Stadtgebiet zuständig; das frühere Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer ist geschlossen.
  • Staatsanwaltschaft Essen Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Essen Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Gelsenkirchen

Gelsenkirchen bündelt die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung und die Bußgeldbearbeitung in einer Dienststelle: Die Stelle 30/2.1 „Allgemeine Ordnungswidrigkeiten und kommunale Geschwindigkeitsüberwachung" im Referat Recht bearbeitet die Verfahren aus den städtischen Radarwagen und die übrigen Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die geplanten Messstellen ihrer Radarwagen kündigt die Stadt regelmäßig per Pressemeldung an – jeweils mit den betroffenen Straßen und dem Hinweis, dass es auch andernorts im Stadtgebiet zu Kontrollen kommen kann. Die Polizei kündigt ihre mobilen Kontrollen seit dem Landeserlass von Februar 2024 nicht mehr an.

Den Bußgeldbescheid erlässt in Nordrhein-Westfalen die Ordnungsbehörde am Tatort, in Gelsenkirchen also die städtische Bußgeldstelle, gleich ob Stadt oder Polizei gemessen hat; eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es nicht. Über Einsprüche entscheidet das Amtsgericht Gelsenkirchen, das seit dem 1. Januar 2016 für das gesamte Stadtgebiet zuständig ist – das frühere Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer ist geschlossen. Gelsenkirchen gehört zum Landgericht Essen und zum Oberlandesgericht Hamm.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Gelsenkirchen

Wo wird in Gelsenkirchen geblitzt?

Die Stadt kündigt die Messstellen ihrer Radarwagen regelmäßig per Pressemeldung an – zuletzt etwa an Nattmannsweg, Bertlicher Straße, Industriestraße, Willy-Brandt-Allee, Braubauerschaft und Hugostraße; zusätzliche Kontrollen im Stadtgebiet behält sie sich vor. Bearbeitet werden die Verfahren von der Dienststelle für kommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Referat Recht.

Muss ich für die Beauftragung nach Gelsenkirchen kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Gelsenkirchen.

Wer erlässt in Gelsenkirchen die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Nordrhein-Westfalen gibt es keine zentrale Bußgeldstelle: Den Bescheid erlässt die Ordnungsbehörde am Tatort, in Gelsenkirchen also die Bußgeldstelle der Stadt Gelsenkirchen, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Gelsenkirchen im Referat Recht. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Gelsenkirchen regelmäßig an das Amtsgericht Gelsenkirchen.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Gelsenkirchen?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Gelsenkirchen?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Essen, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen und in der Berufung vor dem Landgericht Essen. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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