Verkehrsrecht für Fürth
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Fürth, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Fürth – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A73 und A3, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Fürth: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Fürth →
- Rotlichtverstoß in Fürth →
- Abstandsverstoß in Fürth →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Fürth – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Fürth laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
- Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg Die Geschwindigkeitsüberwachung in Fürth führt der Zweckverband durch, die Bußgeldstelle für kommunale Messungen sitzt in Nürnberg. Den ruhenden Verkehr überwacht die Stadt selbst.
- Amtsgericht Fürth Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Nürnberg-Fürth Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Fürth
Fürth geht bei der Verkehrsüberwachung einen geteilten Weg: Die Geschwindigkeit im Stadtgebiet misst der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg (gemeinsame Bußgeldstelle in Nürnberg), den ruhenden Verkehr kontrolliert die Stadt bis auf weiteres selbst mit ihrem Kommunalen Verkehrsüberwachungs- und Ordnungsdienst. Stationäre Blitzer der Stadt sind amtlich nicht dokumentiert – gemessen wird mobil und unangekündigt.
Auf der A 73 teilen sich zwei Dienststellen die Überwachung: die Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg bis zur Anschlussstelle Nürnberg/Fürth, nördlich davon die Verkehrspolizeiinspektion Erlangen.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Fürth
Wo wird in Fürth geblitzt?
Mobil im Stadtgebiet durch den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, auf der A 73 durch die Verkehrspolizei. Stationäre Anlagen sind für Fürth amtlich nicht dokumentiert, Messstellen werden nicht angekündigt.
Muss ich für die Beauftragung nach Fürth kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Fürth.
Wer erlässt in Fürth die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Fürth regelmäßig an das Amtsgericht Fürth.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Fürth?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Fürth?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Fürth und in der Berufung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.