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Verkehrsrecht für Friedrichshafen

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Tettnang, dem Landgericht Ravensburg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Friedrichshafen
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Friedrichshafen – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf B31 und B30, Bußgeldbescheid der Friedrichshafener Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Amtsgericht Tettnang: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Friedrichshafen – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Friedrichshafen laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Bußgeldstelle der Stadt Friedrichshafen Ahndet die Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Friedrichshafen Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Tettnang Zuständiges Amtsgericht für Friedrichshafen – in Verkehrsstrafsachen wie in Bußgeldsachen: Auch die Einsprüche gegen Bescheide der städtischen Bußgeldstelle und des Landratsamts Bodenseekreis verhandelt das Amtsgericht Tettnang.
  • Staatsanwaltschaft Ravensburg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Ravensburg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Friedrichshafen

Friedrichshafen überwacht seinen Verkehr selbst: Nicht das Landratsamt Bodenseekreis, sondern die Stadtverwaltung führt die Geschwindigkeitskontrollen im Stadtgebiet durch – das Landratsamt weist auf seiner eigenen Seite ausdrücklich darauf hin, dass die Große Kreisstadt eigenständig misst. Die Stadt setzt auf verdeckte mobile Messungen zu wechselnden Zeiten und veröffentlicht monatlich eine Blitzerstatistik; im Juni 2026 wurden 27.893 Fahrzeuge gemessen, 1.509 davon zu schnell. Nach Presseberichten (Schwäbische Zeitung, 2026) nahm die Stadt 2025 rund 1,5 Millionen Euro aus der Verkehrsüberwachung ein, seit Ende 2024 ergänzt ein semistationärer Blitzeranhänger die Kontrollen an Gefahrenstellen und Poserstrecken.

Juristisch hat Friedrichshafen eine Besonderheit, über die viele Betroffene stolpern: Zuständiges Amtsgericht ist nicht etwa ein „Amtsgericht Friedrichshafen", sondern das Amtsgericht Tettnang – dorthin geht der Einspruch gegen Bescheide der städtischen Bußgeldstelle, weiter zuständig sind Landgericht Ravensburg und OLG Stuttgart. Wir kennen diesen Instanzenzug und prüfen jeden Häfler Bescheid zunächst auf Messverfahren, Toleranzabzug und Zuständigkeit.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Friedrichshafen

Wo wird in Friedrichshafen geblitzt?

Die Stadt misst mobil und verdeckt an wechselnden Stellen und veröffentlicht die Ergebnisse monatlich als Blitzerstatistik auf friedrichshafen.de; dazu kommt ein semistationärer Anhänger für Gefahrenstellen. Im Umland betreibt das Landratsamt Bodenseekreis 26 feste Messstellen, unter anderem an B 31, B 33, B 30 und B 467.

Muss ich für die Beauftragung nach Friedrichshafen kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Tettnang.

Wer erlässt in Friedrichshafen die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Bußgeldstelle der Stadt Friedrichshafen – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle der Stadt Friedrichshafen. Bußgeld-Einsprüche aus Friedrichshafen verhandelt das Amtsgericht Tettnang – Friedrichshafen gehört zu dessen Gerichtsbezirk, und sowohl die städtische Bußgeldstelle als auch das Landratsamt Bodenseekreis haben dort ihren Sitz. Nur bei Autobahnverstößen im Landgerichtsbezirk Ravensburg entscheidet das Amtsgericht Leutkirch im Allgäu (§ 28 ZuVOJu).

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Tettnang?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Gericht ab. Für Friedrichshafen ist das in Bußgeld- wie in Verkehrsstrafsachen das Amtsgericht Tettnang, zu dessen Bezirk die Stadt gehört. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Friedrichshafen?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Ravensburg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tettnang und in der Berufung vor dem Landgericht Ravensburg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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