Verkehrsrecht für Forchheim
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Forchheim, dem Landgericht Bamberg und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Forchheim – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A73, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Forchheim: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Forchheim →
- Rotlichtverstoß in Forchheim →
- Abstandsverstoß in Forchheim →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Forchheim – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Forchheim laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Forchheim Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Forchheim Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Bamberg Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Bamberg Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Forchheim
Forchheim überwacht den fließenden Verkehr seit dem 1. Oktober 2022 kommunal: Nicht mit eigener Technik, sondern über den Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, dessen Mitglied die Stadt ist. Der Zweckverband misst mit Personal und Geräten des Verbands, den ruhenden Verkehr überwacht die Stadt weiterhin selbst (Sachgebiet Verkehrsüberwachung im Amt 13). Nach Presseberichten wurde an 19 Messstellen im Stadtgebiet gemessen, die zuvor vom Polizeipräsidium Oberfranken auf ihre Eignung geprüft worden waren.
Schon der erste Monat lieferte auffällige Zahlen: Nach Angaben des städtischen Straßenverkehrsamts wurden im Oktober 2022 innerorts 423 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Polizeiliche Messungen laufen daneben weiter, unter anderem auf der A 73, die mitten durch das Stadtgebiet führt; ihre Bescheide erlässt die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach. Über Einsprüche zu Verstößen im Stadtgebiet entscheidet das Amtsgericht Forchheim.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Forchheim
Wo wird in Forchheim geblitzt?
Kommunal misst der Zweckverband Südostbayern seit Oktober 2022 an mit der Polizei abgestimmten Messstellen im Stadtgebiet – nach Presseberichten an 19 Standorten, davon nur einer (FO 8 am Verkehrsübungsplatz) außerhalb. Dazu misst die Polizei, auch auf der A 73. Feste Blitzersäulen im Stadtgebiet sind über amtliche Quellen nicht belegt; gemessen wird mobil.
Muss ich für die Beauftragung nach Forchheim kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Forchheim.
Wer erlässt in Forchheim die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Forchheim. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Forchheim regelmäßig an das Amtsgericht Forchheim.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Forchheim?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Forchheim?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Bamberg, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Forchheim und in der Berufung vor dem Landgericht Bamberg. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.